Reh getötet: Polizei sucht freilaufenden Hund
Zwei Vorfälle in der vergangenen Woche am Rheindeich. Strafanzeige ist erstattet.
Düsseldorf. Läuft in Lohausen ein Hund frei herum, der mit Vorliebe Rehe jagt? Gleich zwei Vorfälle in der vergangenen Woche beschäftigen jetzt die Polizei. Am Donnerstagmorgen haben Fußgänger am Lohauser Deich ein verletztes Reh gefunden. Das Tier starb kurz darauf an seinen schweren Verletzungen. Ein Zeuge hatte nur Minuten zuvor ein Bellen gehört und einen Hund gesehen, der am Deich vor dem Rehbock stand. Ob dieser das Tier auch riss, ist noch nicht abschließend geklärt. Es soll sich um einen 45 Zentimeter großen, weißen Hund mit braunen Flecken handeln, der laut dem Zeugen öfter mit einer Frau am Deich unterwegs ist — ohne Leine.
Hinweise auf einen wildernden Hund hatte es zuvor schon am Wochenende gegeben. Am Samstagnachmittag rief ein Spaziergänger an, weil ein großer, weißer Hund — angeblich ähnlich einer Dogge — im Wäldchen nahe dem Leuchtenberger Kirchweg ein Reh gejagt und verletzt hatte. Das Tier überlebte jedoch und verschwand vor dem Eintreffen der Beamten im Wald. Inzwischen wurde eine Strafanzeige erstattet, die Polizei sucht nach dem Hundehalter — sollte es sich in beiden Fällen um denselben Hund handeln (Hinweise an Telefon 8700).
Der Lohauser Deich ist bislang nicht als typisches Terrain für Zusammenstöße von Wild- und Haustieren bekannt. Schon weil die Rehe — 90 bis 100 gibt es im gesamten Stadtgebiet — dort nur wenige Verstecke finden. „Es ist sogar möglich, dass der Rehbock von der anderen Rheinseite herübergeschwommen ist“, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann. „Gerade jetzt bei Niedrigwasser.“
Dass Hunde am Deich ohne Leine laufen, stellt offenbar noch kein Vergehen dar. In Wäldern und Grünanlagen gilt laut Zimmermann zwar Anleinpflicht für alle Hunde. Außerhalb von Wohngebieten und unterhalb der Deichkrone dürfen aber sogar die laut Gesetz „großen Hunde“ (über 40 Zentimeter Schulterhöhe oder mehr als 20 Kilo) frei rennen. Aber: „Jeder Hundehalter ist für sein Tier verantwortlich“, sagt Zimmermann. Und Wildtiere zu verletzen oder gar zu töten, stelle in jedem Fall ein Vergehen dar.