Rotlicht-Prozess: Geständnisse angekündigt

Deal mit der Staatsanwaltschaft. Mitangeklagte könnten ihren Ex-Chef schwer belasten.

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Düsseldorf. Seit mehr als drei Jahren wird im Rotlicht-Prozess vor dem Landgericht verhandelt. Meist an drei Tagen in der Woche. Doch nun könnte das zermürbende Verfahren auf die Zielgerade gehen. Die Verteidiger der zwei Mitangeklagten haben mit der Staatsanwaltschaft einen Deal vereinbart und Geständnisse angekündigt. Leidtragender könnte Thomas M. sein, dem die Bordelle an der Rethel- und der Worringer Straße gehört haben. Der 48-Jährige könnte durch seine beiden ehemaligen Mitarbeiter schwer belastet werden.

Ursprünglich hatte der Vorsitzende Richter Markus Fuchs eine Zwischenbilanz angekündigt. Stattdessen präsentierte er gestern das Verhandlungsergebnis, das zwischen Verteidigern und Staatsanwaltschaft ausgehandelt wurde. Orguz G. (33) hat eine Strafe zwischen drei Jahren und zehn Monaten bis zu vier Jahren und vier Monaten zu erwarten. Monder T. (31), der das Stundenhotel am Worringer Platz geleitet hat, muss mit einer Strafe zwischen vier Jahren bis zu vier Jahren und sechs Monaten rechnen. Er soll allerdings in dem Bordell auch noch mit Kokain gehandelt haben. Das hatte der 31-Jährige in einem anderen Verfahren auch schon zugegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat klare Vorstellungen, was sie von den Angeklagten hören möchte. Orguz G. und Monder T. sollen gestehen, dass sie an gewerbsmäßigem Betrug und am Banden-Betrug beteiligt waren. Dem 33-Jährigen wird zudem Erpressung vorgeworfen.

Das könnte dann eng werden für Thomas M., den die Staatsanwaltschaft als Drahtzieher sieht. Er soll seine Mitarbeiter aufgefordert haben, Freier mit Alkohol, Drogen und Medikamenten außer Gefecht zu setzen, um dann mit den Kreditkarten die Konten abzuräumen. Das allerdings hatte der Bordell-Chef von Anfang an bestritten. Seine Verteidiger waren auch nicht an den Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft beteiligt.

Sollen seine beiden Ex-Mitarbeiter im Sinne der Staatsanwaltschaft aussagen, könnten Orguz G. und Monder T. bald auf freiem Fuß sein. Denn einen großen Teil der Strafe haben sie in der Untersuchungshaft bereits abgesessen. Eine Vereinbarung über die Haftentlassung wurde aber ausdrücklich nicht getroffen.

Allerdings könnte der Deal auch noch platzen: Nämlich dann, wenn die beiden Angeklagten sich bei ihren Aussagen nur selbst belasten und wenig über das System der Abzocke preisgeben, das die Staatsanwaltschaft aufgedeckt haben will. Dann wären alle Absprachen möglicherweise hinfällig. Frühestens am 13. September könnten Orguz G. und Monder T. aussagen. Bis dahin macht die Staatsanwältin Urlaub...