Schadensersatz? Tod eines Schülers wird nach sechs Jahren neu verhandelt
Familie des 14-Jährigen fordert 10 000 Euro von der Rheinbahn. Der Junge war in Rath unter eine Bahn geraten.
Düsseldorf. Sechs Jahre ist es her, dass der 14-jährige Youssef R. auf tragische Weise ums Leben kam. Der Schüler war morgens am Rather Broich unter eine Straßenbahn geraten und starb noch am Unfallort. Seit Dienstag wird das Verfahren vor dem Oberlandesgericht neu aufgerollt. Die Eltern des Jungen fordern 10 000 Euro Schadensersatz von der Rheinbahn.
Im August vor zwei Jahren hatte die Familie bei der Verhandlung vor dem Landgericht verloren. Die Richterin hatte entschieden, dass kein Anrecht auf Schmerzensgeld besteht. Denn der 14-Jährige war sofort tot. „Für den Tod gibt es kein Schmerzensgeld“, hatte die Richterin dies in ihrem Urteil begründet.s
Außerdem wurde festgestellt, dass die Rheinbahn keine Schuld treffe. Youssef sei losgelaufen, ohne auf die Straßenbahn zu achten. Das allerdings sehen die Eltern anders. Sie argumentierten damit, dass die Rheinbahn—Fahrerin an der mit vielen Menschen besetzten Haltestelle hätte langsamer fahren müssen.
Die Familie klagt auch nicht mehr auf Schmerzensgeld, sondern auf Schadensersatz. Denn ihr Sohn könne nicht mehr für sie aufkommen, wenn sie später einmal in Not geraten würden. Ob diese komplizierte Konstruktion funktioniert, ist allerdings ungewiss.
Das Oberlandesgericht verzichtete gestern auf eine umfangreiche neue Beweisaufnahme. Stattdessen soll weitgehend nach Lage der Akten entschieden werden. Das Urteil wollen die Richter am 16. September um 10 Uhr verkünden.