Schädel und ausgestopfte Tiere: Zoll findet illegale Sammlung

Ein Turmfalke mit SS-Mütze, ein Pinguinskelett und konservierte Schlangen: Essener Zollfahnder haben in Düsseldorf eine Sammlung geschützter Tiere sichergestellt. Ihre Ermittlungen begannen mit einem Affenarm in einem Postpaket.

Ausgestopfte Tiere, Schädel und Skelette: Die Fundsachen gehören zu einer großen Menge von ausgestopften Tieren, die unter das Artenschutz-Gesetz fallen und in Wohn- und Geschäftsräumen eines 51-jährigen Deutschen in Düsseldorf sichergestellt wurden.

Foto: Roland Weihrauch

Düsseldorf/Essen (dpa). Eine skurrile Sammlung mit mehr als 80 ausgestopften Körpern, Schädeln und Knochen von meistens streng geschützten Tieren haben Zollfahnder in Düsseldorf sichergestellt. Sie hatten Postpakete aus Indonesien geöffnet, die bei einer Routinekontrolle aufgefallen waren, wie die Fahnder am Dienstag in Essen berichteten. In den Paketen befanden sich das Skelett eines tropischen Hornvogels sowie ein Affenarm. Die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen konnte der Adressat, ein 51 Jahre alter Mann aus Düsseldorf, nicht vorlegen.

Bei der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume fanden die Fahnder unter anderem einen Wirbelknochen eines Wales und einen mit einer SS-Mütze dekorierten, ausgestopften Turmfalken. Die Räume hätten ausgesehen wie ein Privatmuseum, sagte Ermittlungsleiterin Eva Leinkenjost. „Viele der beteiligten Kollegen sagten: So etwas haben wir noch nie gesehen.“

Illegale Tiersammlung in Düsseldorf entdeckt
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Bei dem aktuellen Fall werden die Fahnder unterstützt von Volker Grün, Biologe im Zoo Duisburg. Auch er sei schockiert gewesen über die Sammlung, sagte er. „Am schlimmsten fand ich die Geschmacklosigkeit einiger Stücke.“ Auch seien viele der Tiere amateurhaft präpariert.

Insgesamt zehnmal hatten es die Essener Zollfahnder im vergangenen Jahr mit geschützten Tieren und Pflanzen zu tun, sagte Pressesprecherin Ruth Haliti. Das Zollfahndungsamt sei aber nur für größere Fälle zuständig. Kleinere Fälle bearbeiteten die Zollämter selbst.

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für den illegalen Besitz von und den Handel mit streng geschützten Tieren und Pflanzen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Anhaltspunkte für gewerbsmäßigen Handel gebe es im Düsseldorfer Fall bislang aber nicht. „Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mann ein leidenschaftlicher Sammler“, sagte Leinkenjost.

Wenn der Fall abgeschlossen ist, gehen die präparierten Tiere und Tierteile an Zoos und Universitäten. Dort würden sie ausgestellt oder kämen in der Lehre zum Einsatz, sagte Biologe Volker Grün.