Senior im Heim verbrüht?
Der 81-Jährige starb später im Krankenhaus. Ehefrau will Schmerzensgeld einklagen.
Eigentlich sollte Richard M. (Name geändert) nur für eine Woche in einem Pflegeheim untergebracht werden. Seine Ehefrau, die den 81-Jährigen pflegte, musste selbst für einige Tage ins Krankenhaus. Doch der Rentner kehrte nie wieder nach Hause zurück, sondern starb in einem Krankenhaus. Dafür, dass Richard M. überhaupt ins Hospital musste, soll das Pflegeheim im Düsseldorfer Süden verantwortlich sein. Der Senior habe durch eine heiße Tasse Tee Verbrennungen dritten Grades erlitten. Vor dem Zivilgericht fordert die Ehefrau nun Schmerzensgeld für ihren Mann.
Weil er an Parkinson litt, musste der 81-Jährige regelmäßig gepflegt werden. Für ein paar Tage sollte die Betreuung von dem Pflegeheim übernommen werden. Am 1. Juli vor drei Jahren sei es dann zu dem folgenschweren Zwischenfall gekommen. Die Familie vermutet, dass eine Pflegerin den heißen Tee über Richard M. verschüttet und sich dann nicht um den Patienten gekümmert habe. Und auch, wenn der Mann selbst die Tasse umgeworfen habe, sei die Einrichtung verantwortlich. „Der Tee in dem Heim ist generell viel zu heiß“, so die Rechtsanwältin der Ehefrau.
Das Pflegeheim weist alle Vorwürfe zurück. Es sei nicht erwiesen, dass die Verbrennungen überhaupt dort entstanden sind. Außerdem werde der Tee abgekühlt.
Unstrittig ist, dass die Verbrennungen nicht die Todesursache waren. Der 81-Jährige war später noch in zwei Krankenhäusern untergebracht, wo es zu weiteren Behandlungsfehlern gekommen sein soll.
Der Amtsrichter machte deutlich, dass es zu einer kostenintensiven Beweisaufnahme kommen könnte, wenn die Parteien sich nicht über einen Vergleich einigten. Er schlug vor, das Pflegeheim solle 1000 Euro an die Familie zahlen. Darüber will man nun nachdenken.