Gericht Sieg für die Taxi-Genossenschaft vor Gericht: Uber-Fahrer verurteilt

Düsseldorf · Etwa 15 Klagen gegen Unternehmer stehen noch an. Sie sollen gegen die Rückkehrpflicht verstoßen haben.

Erst Anfang August führten Zoll, Polizei und OSD gemeinsame Kontrollen von Taxis und Uber-Fahrzeugen durch.

Foto: Gerhard Berger

Vor fünf Jahren startete Uber seinen ersten Versuch in Düsseldorf. Damals mit privaten Fahrern, die Kunden von A nach B befördern sollten. Dagegen hatte die Taxi-Genossenschaft geklagt. Erfolgreich. Der Fahrdienst wurde eingestellt. Im Herbst vergangenen Jahres kehrte Uber dann auf den lukrativen Markt in der  Landeshauptstadt zurück. Seitdem sind Mietwagen-Unternehmer für die Firma unterwegs. Auch die sind der Taxi-Genossenschaft ein Dorn im Auge, denn sie sollen immer wieder gegen Regeln verstoßen. Vor allem gegen die so genannte Rückkehrpflicht. Am Mittwoch wurde der Chef eines Mietwagen-Unternehmens dazu verurteilt, sich künftig an die Gesetze zu halten. Sonst droht ihm eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro. In den nächsten Monaten stehen noch etwa 15 weitere Zivilverfahren gegen andere Uber-Fahrer an.

Grundsätzlich gilt für die Uber-Mietwagenfahrer: Wenn sie einen Kunden ans Ziel gebracht haben, müssen sie danach immer wieder zu dem Sitz des Unternehmens zurückkehren. Sie dürfen nicht wie Taxi-Fahrer an verkehrsgünstigen Stellen auf neue Kunden warten. Daran soll sich der Fahrer nicht gehalten haben, der von der Taxi-Genossenschaft verklagt wurde. Der erschien allerdings erst gar nicht zur Verhandlung. Darum beschloss das Landgericht ein Versäumnisurteil gegen den Mann. Sollte er wieder dabei erwischt werden, droht ihm eine Ordnungsstrafe, die bis zu einer Viertelmillion Euro betragen kann.

Bereits am Freitag steht
der nächste Prozess an

Wie Rechtsanwalt Carsten Mathias, der die Taxi-Genossenschaft vertritt, erklärte, habe man dokumentiert, dass der Unternehmer mehrfach gegen die Rückkehrpflicht verstoßen habe: „Wir wissen natürlich nicht, wer am Steuer gesessen hat. Aber wir kennen das Unternehmen. Die werden ausschließlich von Uber gespeist.“ Bereits am Freitag steht der nächste Prozess gegen eine andere Mietwagen-Firma vor dem Landgericht an.

Schon seit dem Neustart von Uber in Düsseldorf werden die Fahrer des Unternehmens von ihren Taxi-Kollegen intensiv beobachtet. „Darum können wir nachweisen, wenn es Verstöße gibt. Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel,“ sagt Dennis Klusmeier, der Geschäftsführer von Taxi Düsseldorf, „wir machen auch regelmäßig Testkäufe. Dafür haben wir unsere Leute.“

Mit dem Fahrdienst kamen im vergangenen Jahr auch Mietwagen-Unternehmen, die ihren Sitz überhaupt nicht in Düsseldorf haben. Klusmeier: „Ein Teil der Firmen sitzt in Neuss. Weil dort nicht so intensiv kontrolliert wird, wie die Verwaltung das in Düsseldorf tut.“ Es sei außerdem unbegreiflich, wie ein Mietwagen-Unternehmen mit Uber rentabel arbeiten könne.

Wie Uber-Sprecher Tobias Fröhlich erklärt, kenne er den Einzelfall nicht. Oft werde man über solche Verfahren gar nicht informiert: „Wir legen aber immer großen Wert darauf, dass sich unsere Partner an Regeln und Gesetze halten.“

Kontrollieren könne Uber das aber nicht. Denn es handele sich um Mietwagen-Firmen, die auch noch andere Kunden haben. Fröhlich ist überzeugt davon, dass sich die meisten der Fahrer auch an die Vorgaben halten.