Stadt schneidet bei Klärung von Wohnungsnotfällen gut ab

1,9 Prozent der problematischen Fälle enden in Wohnungsverlust. Der Durchschnitt im Städtevergleich liegt bei 3,1 Prozent.

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Im Städtevergleich zeigt sich, dass die Zahl der Wohnungsnotfälle in Düsseldorf trotz angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht gestiegen ist. Bei 41 Personen mit einer Wohnungsproblematik endete dies im Jahr 2016 mit einem Wohnungsverlust. Das sind 1,9 Prozent der Fälle. Der Durchschnitt der 16 regelmäßig verglichenen Großstädte liegt bei 3,1 Prozent.

Wohnungsnotfälle können entstehen, wenn Vermieter wegen Mietrückständen das Mietverhältnis kündigen oder wenn durch eskalierende soziale Konflikte oder wegen mietwidrigen Verhaltens eine Räumungsklage eingereicht wird.

Stadtdirektor Burkhard Hintzsche führt das gute Abschneiden Düsseldorfs auf die präventiven Maßnahmen der Stadt zurück. Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle, die Mieterbüros und die Servicebüros beraten Betroffene schon frühzeitig. Rund 50 Prozent der Wohnungsnotfälle werden noch vor der Einreichung einer Räumungsklage erreicht.

Seit über 20 Jahren nutzen 16 vergleichbare Großstädte in Deutschland das sogenannte Benchmarking, um die Dienstleistungen der Sozialverwaltung zu vergleichen und Entwicklungen zu erkennen — um letztlich Lücken zu schließen. In den letzten Jahren stand unter anderem das Thema Wohnungsnotfälle im Fokus, denn Menschen mit geringem Einkommen finden nur noch in wenigen Großstädten ausreichend Wohnraum zu bezahlbaren Mieten. Bei drohender Wohnungslosigkeit ist es für Betroffene oft schwer, eine neue Wohnung zu finden.

In Düsseldorf wird, bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner, nur halb so viel für die Übernahme von Mietrückständen aufgewendet wie im Städtedurchschnitt. Die durchschnittlichen Kosten der einzelnen Mietschuldenfälle liegen dagegen aufgrund des hohen Mietpreisniveaus hinter Köln und München an dritthöchster Stelle.

Angesichts der Situation auf den Wohnungsmärkten sei es wichtig, drohendem Wohnungsverlust durch präventive Maßnahmen entgegenzutreten. Wer von Mietschulden, Wohnungskündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung betroffen ist, sollte sich beraten lassen. Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales ist erreichbar unter Tel. 899 44 77.