Düsseldorf Stadt will die Müllgebühren erhöhen
Nur die Biotonne soll günstiger werden. „Bevorzugung von Häuschenbesitzern“, wettert die CDU.
Düsseldorf. Auf die Düsseldorfer kommen im nächsten Jahr wohl höhere Müllgebühren zu. Die Stadt hat am Montag ein Konzept vorgelegt, das eine Erhöhung von 4,3 Prozent vorsieht. Die Biotonne soll hingegen um 20 Prozent günstiger werden, was die CDU als „ungerechte Bevorzugung“ kritisiert.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die neue Kalkulation auswirkt. Eine 120-Liter-Tonne, wöchentlich geleert, von der Müllabfuhr abgeholt und auch wieder zurückgestellt (Vollservice), kostet heute 467,40 Euro. Im nächsten Jahr wären 487,44 Euro fällig, rund 20 Euro mehr. Der Tipp von der Stadt, um Kosten zu sparen: Die große Restmülltonne durch eine kleinere ersetzen und dafür Biotonne oder Altpapierbehälter — vielleicht sogar beide — anschaffen.
Als Hauptgründe für die steigenden Abfallgebühren nennt die Stadt „Steigerungen von Löhnen und Produktpreisen“ (zwei Prozent) sowie einen „Anstieg der Restmüllmenge im laufenden Jahr“ (um 1,7 Prozent). Doch es gibt noch eine weitere Ursache: Die graue Tonne wird auch teurer, weil die Biotonne attraktiver und damit günstiger gemacht werden soll. „Die Senkung der Biotonnengebühr um 20 Prozent führt zu einer Erhöhung der Restmüllpreise um 0,6 Prozent.“
Um genau diesen Prozentsatz fällt die Erhöhung laut Rüdiger Gutt (CDU) zu hoch aus. „Da werden Einfamilienhausbesitzer mit eigenem Garten bevorzugt. In den meisten Mietshäusern in der City gibt es gar nicht die Möglichkeit, eine Biotonne anzuschaffen.“
Vor allem die Grünen hatten sich stets für eine Gebührenkalkulation stark gemacht, die Anreize für eine stärkere Nutzung der umweltfreundlichen Biotonne schafft. Die „Ampel“ aus SPD, Grünen und FDP hatte die Verwaltung deshalb vor einem Jahr beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Grüne und FDP signalisierten deshalb schon am Montag ihre Zustimmung.
Von „Ampel“ und auch CDU gleichermaßen abgenickt werden hingegen höhere Straßenreinigungsgebühren (um drei Prozent) und gleichbleibende Friedhofsgebühren.