Strafanzeige wegen Pfefferspray im Supermarkt
Kanzlei eines Rechtsanwalt war wegen des Sprays schon durchsucht worden.
Düsseldorf. Nachdem er und seine damalige Freundin beim Gassigehen vor vier Jahren von Kampfhunden attackiert wurden, schaffte sich ein Rechtsanwalt Pfefferspray an, um zukünftig gegen solche Angriffe gewappnet zu sein. Das brachte dem 56-Jährigen jede Menge Ärger ein. Die Düsseldorfer Kanzlei wurde durchsucht, es lief ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nachdem ein Mitarbeiter des Juristen das gleiche Pfefferspray im Regal einer Supermarktkette entdeckte, holt der Mann zum Gegenschlag aus. Er erstattete gegen den Konzern ebenfalls Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
„Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, ärgerte sich der 56-Jährige damals nach der Durchsuchung. Gefunden wurde das Pfefferspray in der Kanzlei nicht. Denn das hatte er zu Hause: „Hauptsächlich, damit meine Freundin sich schützen konnte.“ Zwar wurde das Strafverfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt, trotzdem hat die Generalstaatsanwaltschaft nach einer Beschwerde der Anwalts noch im September festgestellt, dass die Durchsuchung rechtmäßig war.
Umso überraschter war der Rechtsanwalt, als er jetzt erfuhr, dass eine Supermarktkette genau das Pfefferspray verkauft.
Gefunden hat er es im Regal neben der Tiernahrung, denn es soll vor allem der Abwehr von aggressiven Hunden dienen. Allerdings steht auf der Gebrauchsanweisung, dass es „ebenso überzeugend gegen Menschen wirkt“ — mit dem Hinweis, dass das Pfefferspray dafür in Deutschland nicht zugelassen ist. Erworben werden kann es übrigens ohne Altersbeschränkung.
Darüber ärgerte sich der 56-Jährige so sehr, dass er die Strafanzeige gegen den Konzern stellte. Dem Generalstaatsanwalt schrieb er inzwischen in einem Brief, dass dieser bitte davon absehen möchte „gegebenenfalls mit dem SEK vorstellig zu werden“. Er sei zwar Wiederholungstäter, habe das Spray aber nur zur Beweissicherung erworben.