Student in Disko von Nebel-Pistole verbrannt

Prozess gegen Kellnerin. 24-Jähriger konnte Blondinen hinter der Theke nicht unterscheiden.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Die Stickstoff-Pistole ist der letzte Schrei in der Altstadt-Diskothek Kuhstall an der Bolkerstraße. Wenn die Stimmung überschwappt, kann damit Nebel auf der Tanzfläche produziert werden. Aber das Gerät ist offenbar nicht ganz ungefährlich. Ein 24-jähriger Student wurde im September vergangenen Jahres erheblich verletzt, weil ihm eine Kellnerin die Nebel-Pistole direkt an den Nacken gehalten hatte. Am Mittwoch musste sich eine 27 Jahre alte Mitarbeiterin der Diskothek wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Der junge Mann war mit Freunden in der Altstadt unterwegs. Gegen 5.50 Uhr landete er im Kuhstall, weil die Diskothek noch offen hatte: „Ich habe dort mit einer Frau getanzt und habe sie auch geküsst. Dann war es plötzlich zuerst kalt im Nacken und danach hat es gebrannt.“ Als der 24-Jährige sich umdrehte, habe er eine Kellnerin mit der Nebel-Pistole in der Hand gesehen. Zunächst hatte der Student den Vorfall nicht ernst genommen. Später stellte sich aber heraus, dass er schwere Verbrennungen im Nackenbereich erlitten hatte, die intensiv behandelt werden mussten: „Ich habe zwei Wochen nicht schlafen können.“

Die 27-Jährige hatte keine Erklärung, wie sie auf die Anklagebank gekommen ist und legte den Dienstplan vor. Danach hatte sie an dem fraglichen Tag bereits um zwei Uhr Feierabend und den Kuhstall längst verlassen. Sie kannte aber den Polizeibeamten, der die Strafanzeige verfasst hat: „Mein Vater ist auch Polizist.“

Anfangs war sich der Student ziemlich sicher, dass auf der Anklagebank die Richtige sitzt. Dann allerdings legte ihre Rechtsanwältin Fotos von sechs Damen vor: „Wussten Sie, dass an dem Abend sechs blonde Kellnerinnen hinter der Theke standen?“ Nach einer kurzen Denkpause entfuhr dem Zeugen nur ein leises „Huch“.

Danach war sich der 24-Jährige keineswegs mehr so sicher und er entschuldigte sich sogar bei der Kellnerin, die anschließend mit einem glatten Freispruch den Gerichtssaal verließ.