Suizidversuch mit einem Löffel
58-Jährige war zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Düsseldorf. Gerade war Viola K. (Name von der Redaktion geändert) zu vier Jahren Haft wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Da klagte die 58-Jährige im Gerichts-Gefängnis plötzlich über Übelkeit. Auf Nachfrage gab sie an, dass sie einen Löffel verschluckt hatte, um sich so das Leben zu nehmen. Nach einer Notoperation ist Viola K. inzwischen außer Lebensgefahr.
Die Gerichts-Wachtmeister waren sich zunächst unsicher, ob die Frau die Wahrheit gesagt hatte. Vorsichtshalber fuhr man aber mit ihr ins Evangelische Krankenhaus. Dort wurde beim Röntgen festgestellt, dass Viola K. tatsächlich einen Löffel verschluckt hatte. Der wurde ihr anschließend operativ entfernt. Inzwischen befindet sich die 58-Jährige im Justiz-Krankenhaus Fröndenberg. Völlig unklar ist bisher, wo sie den Löffel her hatte.
Vor der Verzweiflungstat hatte die Mutter von zehn Kindern zunächst ein Geständnis abgelegt. Offenbar in der Hoffnung, dass sie mit einer Bewährungsstrafe davon kommen würde. Doch die erfüllte sich nicht. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, verurteilte sie das Gericht zu vier Jahren Haft. Zur Bewährung können nur Strafen bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden.
Viola K., die als Gelegenheits-Prostituierte arbeitet, hatte vor vier Jahren in einer Gaststätte an der Akademiestraße einen 63-Jährigen kennengelernt. Sie räumte ein, dass sie von vornherein geplant hatte, den Mann mit K.o.-Tropfen außer Gefecht zu setzen und dann auszunehmen. Der konnte sich auch nur noch daran erinnern, dass er morgens in einer Wohnung wach wurde und die Dame spurlos verschwunden war. Und mit ihr eine Cartier-Uhr, ein Handy, ein Schlüsselbund und 100 Euro Bargeld.
Zunächst hatte Viola K. noch von einem unbekannten Dritten gesprochen, der mit in die Wohnung gekommen sei. Ihr Motiv sei große wirtschaftliche Not gewesen. Doch weil Viola K. wegen eines ähnlichen Vorfalls in Berlin bereits vorbestraft ist, nützte ihr das späte Geständnis nichts. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht mehr in Frage.