Tour-de-France-Start: OB Geisel darf Rechnungen bezahlen

Laut Bezirksregierung musste Rat die Mehrkosten aber nicht absegnen.

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Düsseldorf. Vier aufgeregte Ratssitzungen überdauerte der Streit um Mehrkosten für den Tour-de-France-Start. Jetzt endete die Sache wie das sprichwörtliche „Hornberger Schießen“, bei dem die Bevölkerung des Schwarzwald-Dorfes 1564 ihr Pulver für den Besuch des Herzogs zu früh verschoß. Ohne klares Ergebnis bleibt auch das jetzt ergangene „Urteil“ der Bezirksregierung zu der von OB Geisel beanstandeten Weigerung des Stadtrates, die Mehrkosten von 2,9 Millionen Euro abzusegnen.

Erwartungsgemäß stellte Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher zwar klar, dass der Rat des Budgetrecht besitze und nicht — schon gar nicht nachträglich — verpflichtet werden könne, angefallene Mehrkosten abzunicken. Denn sonst könne die Exekutive Kostenüberschreitungen beliebig per Blankoscheck decken. Für die Stadtregierung unter Geisel bleibt das freilich konkret völlig folgenlos: Sie durfte (ja musste) alle Rechnungen zum Tour-Auftakt auch ohne Mittelfreigabe durch den Rat bezahlen. Und sie kann (muss) das auch weiterhin tun. Denn, so Rademacher, die Frage, aus welchem Topf die Rechtsansprüche Dritter zu begleichen sind, sei hier nur von stadtinterner Relevanz.

Insofern muss Geisel im Rat nicht ein weiteres Mal die Freigabe der 2,9 Mio. Euro beantragen, die Summe verschwindet gleichsam im Gesamtetat der Stadt und taucht wohl erst bei der Vorlage der dicken Jahresgesamtrechnung 2017 im Juni 2018 wieder auf.

Bekannt wurden am Freitag noch zwei weitere „Klärungen“ der Bezirksregierung. In diesen Fällen hatte die CDU darum gebeten, weil sie Fehlverhalten von Geisel witterte — doch die Christdemokraten blitzten bei der Kommunalaufsicht beide Mal ab. So sei das ehrenamtliche Engagement des — rathausintern sogar schon zum „Schatten-OB“ aufgeblasenen — Beraters Peter Kluth nicht zu beanstanden. Was auch für seine vergütungsfreie Tätigkeit als Vize bei der Stadt-Holding gelte.

Und: Dass die Stadt, respektive Geisel im Endlosstreit mit der Stadtsparkasse Anwälte auch ohne schriftliche Vergütungsvereinbarungen beauftragt hat, sei ebenfalls nachvollziehbar. Zumal das für die Stadt offenbar gar preisgünstiger war, als wenn nach Gebührenordnung und Streitwert abgerechnet worden wäre.