Und es wird weiter gequalmt
Wie steht es mittlerweile um den Nichtraucherschutz in der Gastronomie? Die WZ hat sich umgesehen.
Düsseldorf. Eine Düsseldorfer Kneipe in der Stadtmitte: Während ältere Männer ihr Altbier genießen, sitzen andere Gäste bei gutbürgerlicher Küche vom „Strammen Max“ bis zum Kartoffelsalat zusammen. Es riecht aber nicht nur nach Essen, denn durch die Kneipe zieht Zigarettenrauch. An mehreren Tischen wird gequalmt, im Gespräch mit der Kellnerin stellt sich schnell raus, dass Rauchen hier durchaus geduldet wird.
Das Nichtraucherschutzgesetz gibt es in NRW bereits seit 2008, doch alle Nichtraucher, die sich auf nikotinfreie Kneipenbesuche gefreut hatten, mussten die Erfahrung machen, dass die Umsetzung des Gesetzes aufgrund gesetzlicher Schlupflöcher umgangen werden konnte. Vor allem in den Kneipen Düsseldorfs wurde dank des Konstruktes „Raucherclub“ weitergequalmt. Damit soll seit April Schluss sein, ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster erklärte die Raucherclubs für unzulässig. Geraucht werden darf jetzt nur in abgetrennten Raucherräumen, oder wenn eine Kneipe unter 75 Quadratmetern groß ist und kein Essen anbietet.
Zwei Monate nach dem Urteil hat die WZ in Düsseldorf den Test gemacht. Und siehe da, vielerorts nimmt man es mit dem Nichtraucherschutzgesetz immer noch nicht so genau. In einem Bilker Kneipenrestaurant zum Beispiel können die Raucher in einem abgeteilten Bereich rauchen. Eine Glastür soll die Nichtraucher vor dem Nikotin schützen. Doch wirklich rauchfrei ist die Luft hier nicht, denn die Glastür steht permanent offen, der Zigarettenrauch zieht durch alle Räume. „Mich stört das sehr, ich versuche gerade selber mit dem Rauchen aufzuhören und dass macht es nicht leichter“ sagt ein Gast.
Helfen würde da eine Beschwerde beim Ordnungsamt. Nach dem Richterspruch zu den Raucherclubs gehen davon viele beim Ordnungsamt und der Gaststättenaufsicht ein. „Die Bürger sind sensibilisiert für das Thema, es melden sich auch viele Gastwirte, die Beschwerden über andere Betriebe haben“, sagt Michael Zimmermann, Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamts.
Seit Mitte Mai informiert das Amt die Gastronomiebetriebe über die geänderte rechtliche Lage beim Nichtraucherschutz. Das scheint jedoch nicht bei allen Gastronomiebetrieben angekommen zu sein. In einer Bar in der Nähe des Bilker S-Bahnhofs darf ab 23 Uhr geraucht werden. Eine Speisekarte gibt es aber auch, Bestellungen werden noch gegen Mitternacht entgegengenommen. Auf Nachfrage zeigt sich die Bedienung überfordert, sie wisse nicht genau, was erlaubt ist und was nicht. Probleme mit dem Ordnungsamt habe es aber auch noch nicht gegeben.
Denn das Ordnungsamt macht keine gezielten Kontrollen. Wenn eine Beschwerde vorliegt, wird der Gastronom vom Ordnungsamt angesprochen und auf die rechtliche Lage hingewiesen. „Die Umsetzung der Regeln kontrollieren wir dann im laufenden Betrieb“, sagt Zimmermann. Direkte Nachkontrollen gibt es nicht, das Ordnungsamt begegnet den neuen Regeln mit Nachsicht: „Wir laufen nicht mit dem Bandmaß durch die Kneipen.“
Während die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in vielen Gastronomiebetrieben noch nicht funktioniert, hat sich das „Tigges“ in Bilk auf die geänderte Situation eingestellt. Hier wurde auch nach der Einführung des Gesetzes immer geraucht. Offiziell zwar nur vor der Tür und im Biergarten, aber nach 23 Uhr war die Zigarette an der Theke kein Problem für die Besitzer. Die Frage, ob geraucht werden darf, verneint die Bedienung am Samstagabend. „Wir haben Anfang Juni die neuen Auflagen vom Ordnungsamt bekommen, seitdem sind wir hier rauchfrei Ganz glücklich ist das „Tigges“ nicht über die verschärften Regeln: „Seitdem nicht mehr geraucht werden darf, haben wir weniger Gäste“, sagt die Bedienung.