Kriminalität Wuppertalerin (51) im Düsseldorfer Hofgarten vergewaltigt: Vier Minderjährige verhaftet
Eine 14-Jährige soll an Pfingsten im Düsseldorfer Hofgarten den Lockvogel gespielt haben. Die anderen drei sind 15 und 17 Jahre alte Intensivtäter.
Von Dieter Sieckmeyer
Die Tat in der Nacht zum Pfingstsamstag hatte überregional Entsetzen ausgelöst. Eine 51 Jahre alte Wuppertalerin war nach einem Altstadtbesuch von einer jungen Frau in den Hofgarten gelockt und dort von mindestens zwei Männern vergewaltigt worden. So hieß es jedenfalls in der Fahndung. Am Donnerstag berichtete Staatsanwältin Britta Zur, wer verdächtigt wird, hinter der schockierenden Tat zu stecken: Die drei „Männer“ sind 15 und 17 Jahre alt, die „junge Frau“, die den Lockvogel gespielt haben soll, ist gerade mal 14 Jahre. Alle vier sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen wird Vergewaltigung, Raub und Körperverletzung vorgeworfen.
So soll sich das Ganze zugetragen haben: Am 8. Juni verließ das Opfer morgens zwischen vier und fünf Uhr eine Diskothek an der Bolkerstraße, wo sie mit Freunden gefeiert hatte. „Ihr ging es nicht gut. Sie wollte ein paar Schritte gehen“, schilderte Hauptkommissarin Sabine Supply das Geschehen. Die 51-Jährige lief zum „Kom(m)ödchen“ und setzte sich dort in der Nähe der Toilette auf den Boden. Plötzlich tauchte die „junge Frau“ auf und bot ihr Hilfe an: „Geht es dir nicht gut?“ Die Unbekannte schlug vor, ein paar Schritte zu gehen und im Hofgarten frische Luft zu schnappen. Damit war die Wuppertalerin auch einverstanden.
Plötzlich tauchten die drei Jugendlichen auf
Die beiden gingen über den Grabbeplatz in den Park. Dort warteten bereits die drei Jugendlichen. Schnell wurde der 51-Jährigen klar, dass sich die Vier kannten. Einer der Täter umarmte die Frau und tat ebenfalls so, als ob man ihr helfen wolle. Mehrfach äußerte das Opfer den Wunsch umzukehren, weil sich die Freunde Sorgen machen würden.
Dann schlug die freundliche Atmosphäre plötzlich um. In Höhe des Ananasberges fielen zwei der Jugendlichen über die Frau her. Sie wurde zu Boden gedrückt und mindestens von zwei Tätern vergewaltigt. Während die Wuppertalerin sich heftig wehrte, riss ihr die „junge Frau“ die Handtasche weg. Nach der Tat flüchteten alle vier in verschiedene Richtungen. Die 51-Jährige lief weiter bis zu einem Hotel an der Inselstraße. Von dort aus wurde die Polizei alarmiert.
DNA-Spuren führten zu zwei Intensivtätern
Nach der Tat wurden verschiedene DNA-Spuren sichergestellt. Am 11. September kam vom Landeskriminalamt die Nachricht, dass es zwei „Treffer“ gegeben hat. Die Spuren gehörten zu zwei 15 und 17 Jahre alten Jugendlichen aus Ratingen, die bereits als Intensivtäter in Erscheinung getreten sind. Sabine Supply: „Sie konnten in ihrer elterlichen Wohnung festgenommen werden.“ Noch auf dem Weg zum Polizeipräsidium gaben die beiden die Namen ihrer Komplizen preis. Bei ihnen handelt es sich um einen weiteren 15-Jährigen und ein 14 Jahre altes Mädchen aus der Nähe von Dortmund. Dort konnte inzwischen das Handy sichergestellt werden, das der 51-Jährigen bei der Tat gestohlen worden war.
Gegen alle Vier wurde Haftbefehl erlassen
Da es sich um Jugendliche handelt, wollte Britta Zur nur wenig zum persönlichen Umfeld des Quartetts sagen. Die drei Jugendlichen sind allerdings bereits als Intensivtäter bei der Kripo im Kreis Mettmann registriert. Sie sind mit zahlreichen Delikten, von Körperverletzung, Diebstahl bis hin zu Rauschgift-Vergehen in Erscheinung getreten. Wegen eines Sexualdeliktes sind sie noch nicht verurteilt worden. Die Vierzehnjährige war mit dem Trio befreundet. Zur Herkunft wollte Britta Zur wegen des jugendlichen Alters der Verdächtigen nichts sagen.
Unklar ist noch, ob das alles von vornherein so geplant war, oder ob es sich bei der Vergewaltigung um eine spontane Tat gehandelt hat. Bisher haben sich die Jugendlichen dazu nicht geäußert. Trotz des Alters wurde inzwischen gegen alle vier Haftbefehl erlassen. Wie Britta Zur erklärte, liege hier ganz klar das Prinzip der Mittäterschaft vor: „Mit ist das völlig egal, wer was im Einzelnen gemacht hat.“ Es habe sich um eine gemeinsame Tat gehandelt.