Düsseldorf Vergewaltigungsprozeß: Gericht rügt Ermittlungen der Polizei
Freispruch für Angeklagte vom Vorwurf der Gruppenvergewaltigung. Bei einem Teil der Zeugen wurden keine Personalien festgestellt.
Düsseldorf. Vom Vorwurf der gemeinsamen Vergewaltigung einer Bewusstlosen am 24. August 2011 auf dem Burgplatz in der Altstadt hat das Landgericht in Wuppertal am Mittwoch drei Angeklagte freigesprochen - weil sich Zweifel an den Anklagepunkten nicht mehr sicher ausräumen lassen. Erhebliche Kritik gibt es zusätzlich an der Ermittlungsarbeit der Polizei.
Fest steht laut Urteil, dass das mutmaßliche Opfer mit einer Freundin ab dem Nachmittag des Vortags bei schönem Wetter in der Altstadt unterwegs war und dass beide nach Mitternacht eine Clique von Männern traf. Fest steht, dass man ins Gespräch kam, dass eine Weinflasche kreiste und mehrere Männer zudringlich wurden. Der Anklage zufolge hatten schließlich die drei Angeklagten (22, 22 und 28 Jahre alt) das zunehmend alkoholisierte Opfer in eine unbeobachtete Ecke gedrängt und sich nacheinander an ihr vergangen. Schließlich wurden Zeugen aufmerksam und riefen die Polizei. Die beiden jüngeren Angeklagten wurden vorübergehend festgenommen.
Was den Rest der Gruppe angeht — der blieb schlicht unbehelligt. Der Vorsitzende Richter stellte im bitteren Ton fest: „Es wäre schön gewesen, wenn man wenigstens deren Personalien festgestellt hätte.“ Allerdings ist nicht mal mehr nachvollziehbar, welche Polizisten vor Ort waren, wer etwas gehört, gefragt, ermittelt haben könnte. Als erste reagiert hatte eine der Altstadt-Fußstreifen, danach verfinstert sich das Bild. In Erinnerung geblieben ist den Zeugen wenig: Auf dem Platz gebe es häufig Sex unter freiem Himmel; drei bis viermal pro Jahr kämen Anzeigen wegen Missbrauchs.
Das mutmaßliche Opfer beruft sich auf einen Black-Out - eine vollständige Gedächtnislücke, die erst wieder einsetzt, als sie die Streifenwagen anfahren hörte. Ihre Freundin sagte vor Gericht: „Ich bin auch Opfer. Ich weiß auch nichts mehr.“ Ein Gerichtsmediziner und ein Psychiater haben erklärt, dass beides aus medizinischer Sicht nicht erklärlich ist. Laut DNA-Spuren steht fest, dass es Geschlechtsverkehr gab; dass die Frau tatsächlich bewusstlos gewesen sein könnte, ist „möglich“.
So bleibt der Freispruch. Der Vorsitzende Richter: „Die Angeklagten werden selber wissen, ob es so ein Spaß war, so etwas mit einer betrunkenen Frau zu machen. Einer moralischen Bewertung enthalten wir uns.“