Verschnaufpause an Haltestelle verboten - Demenzkranker Senior bekommt Bußgeld vom Ordnungsamt

Ein 85-Jähriger wurde verwarnt, weil er an einer Haltestelle saß. Das darf man offenbar nur, wenn man auf die Bahn wartet.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. In dem Fall um einen demenzkranken 85-Jährigen, der auf einer Bank an der Bushaltstelle Friedrich-Ebert-Straße nahe des Hauptbahnhofes eine kurze Verschnaufpause eingelegt hatte und dafür vom Ordnungsamt verwarnt wurde, rudert die Stadt nun zurück. Acht Minuten hatte er auf der Bank Platz genommen. Dafür sollte er laut Knöllchen 35 Euro bezahlen. Das muss er nun doch nicht. Und dennoch lässt die Erklärung, wie es zu dem Vorfall gekommen ist, staunen. Denn offenbar ist es grundsätzlich nicht erlaubt, auf einer Haltestellenbank ein Päuschen einzulegen, wenn man nicht auf eine Bahn wartet.

Paragraf 3 der Düsseldorfer Straßenordnung sagt hierzu, dass „die Anlagen des ÖPNV (...) nur im Rahmen ihrer Bestimmung für öffentliche Verkehrszwecke benützt werden (dürfen)“. In Absatz 2 heißt es dann konkreter, dass „jedes Verhalten, das dieser Zweckbestimmung widerspricht, insbesondere das Benutzen der Anlagen als Ruhe-, Spiel- und Lagerplatz, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, sowie der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, untersagt ist.“

Auf dieser Grundlage legten Mitarbeiter des Ordnungsamtes dem 85-Jährigen das Verwarngeld auf. Nachdem der Vorfall in den sozialen Medien thematisiert wurde, stellt das Ordnungsamt das Verfahren aber nun ein. „Wir bedauern das Vorgehen sehr“, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann. „Das Verhalten des Seniors hätte unter den Aspekten Angemessenheit und der Opportunität bewertet werden müssen.“ Hätte man das Alter miteinbezogen und das dadurch „natürliche Bedürfnis, eine Ruhepause einzulegen“, hätte auf eine Ahndung verzichtet werden müssen, so der Amtsleiter. Vor allem, da um den Hauptbahnhof kaum Sitzgelegenheiten außerhalb der ÖPNV-Anlagen vorhanden seien.

Dennoch wird das Sitzen an einer Haltestelle in vielen Fällen geahndet. 2016 gab es 112 Verwarnungen, 2017 waren es 162. Sinn der Regelung ist es, zu verhindern, dass durch „Menschen mit Mittelpunkt auf der Straße“ solche Haltestellenbänke als „Plätze für einen Daueraufenthalt auserkoren werden“. Denn dann fehlten sie gerade an stark frequentierten Haltestellen für die Fahrgäste. Da es immer wieder Beschwerden von letzteren gegeben habe — oft sei wohl auch Alkohol im Spiel — gingen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes diesen nach.