Wehrhahn: Wo war Ralf S., als es knallte?

Zwei Kriminalbeamte sagten aus. Der Angeklagte soll sich in Widersprüche verwickelt haben.

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Drei Tage lang wurde vor allem Ralf S. befragt. Gestern sagten die ersten Zeugen in dem Prozess um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn im Juli vor 18 Jahren aus. Zwei Kriminalbeamte, die den Angeklagten damals vernommen hatten, konnten sich nur noch lückenhaft erinnern. Allerdings soll sich der 51-Jährige damals in Widersprüche verwickelt haben. Bei dem Anschlag waren zehn überwiegend jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Ein 49-jähriger Mitarbeiter des Staatsschutzes hatte damals seinen Urlaub abgebrochen, um Mitglied der „EK Acker“ zu werden. Er hatte damals die erste ausführliche Vernehmung von Ralf S. geführt, der in der Nähe des Tatorts an der Gerresheimer Straße wohnte. Wie der Kripo-Beamte erklärte, habe er den Angeklagten damals ausführlich befragt, wo er sich zur Zeit des Anschlags aufhielt. Angeblich soll es damals gegen 13.30 Uhr ein Treffen mit einer potenziellen Kundin für den Sicherheitsdienst gegeben haben. Danach wollte Ralf S. zu Hause oder zum Kaffeetrinken in einem benachbarten Tattoo-Studio gewesen sein.

„Er hat gesagt, wir könnten das über die Telefonrechnung nachvollziehen“, so der ehemalige Staatsschutz-Mitarbeiter. Tatsächlich hatte Ralf S. um 15.07 Uhr, vier Minuten nach dem Anschlag, von seinem Heimanschluss telefoniert. In dieser Zeit hätte er aber vom Tatort durchaus wieder daheim sein können. Der 49-Jährige erinnerte sich daran, dass der Angeklagte sich offenbar verplappert hatte: „Ich habe ihn gefragt, wie denn sein Hund auf den lauten Knall reagiert hat.“ Darauf habe Ralf S. geantwortet, dass der doch zu Hause gewesen wäre. Der Polizist habe daraus geschlossen, dass der Angeklagte zu dem Zeitpunkt unterwegs war. Zuvor hatte ein Kollege des Zeugen nach der langen Zeit kaum noch Brauchbares aussagen können.