Ferienwohnungen Weniger Wohnraum durch Airbnb in Düsseldorf
Fast 7000 Wohnungen werden auf der Ferienwohnungs-Plattform angeboten. Und das bei der ohnehin schon bestehenden Wohnungsknappheit und immer teureren Mieten.
Düsseldorf. Der Vorsitzende des Mietervereins Düsseldorf, Hans-Jochem Witzke, schlägt Alarm: Jede 50. Wohnung in Düsseldorf wird für Nutzer des Reiseportals Airbnb vermietet. Das sind rund zwei Prozent der Wohnungen insgesamt. Und das bei der ohnehin schon bestehenden Wohnungsknappheit und immer teureren Mieten. „Durch Airbnb verschärft sich die Lage stark“, so Witzke. Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ gibt es in Düsseldorf 6780 Wohnungen, die auf dem Ferienwohnungs-Finder angeboten werden.
„Problematisch sind dabei nicht die Wohnungen, die privat bewohnt und zwischendurch auch mal vermietet werden“, erklärt Hans-Jochem Witzke. „Schwierig wird es aber, wenn Wohnungen einzig und allein zu dem Zweck gekauft werden, um sie teuer bei Airbnb zu vermieten.“ Diese Wohnungen verschwinden dann nämlich vom Wohnungsmarkt, weil sie für normale Mieter schlicht zu teuer sind.
Für Airbnb-Nutzer wiederum sind sie eine günstige Alternative zum Hotel. Schon ab 30 Euro pro Nacht werden die Übernachtungsmöglichkeiten in Düsseldorf auf der Plattform angeboten — zentral gelegene Hotels kosten derzeit selten weniger als 100 Euro. „Hotels zahlen aber Gewerbesteuer, die der Stadt zugutekommt. Das müssen Airbnb-Vermieter nicht“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins. Gerade im beliebten Stadtteil Pempelfort werden für Airbnb-Wohnungen aber auch stolze Preise ab 70 bis 150 Euro verlangt.
Ausmaße wie in Berlin oder anderen beliebten Reisestädten im Ausland, etwa Palma, wo es bereits massiven Widerstand bis hin zu Protesten gegen die Airbnb-sierung der Innenstädte gegeben hat, nehme die Situation in Düsseldorf noch nicht an, sagt Witzke. „Aber Düsseldorf ist nicht nur Reiseziel, sondern auch Messestadt. Dass sich hier mit Airbnb-Vermietungen gutes Geld verdienen lässt, haben professionelle Vermieter bereits als Geschäftsmodell entdeckt.“
Witzke fordert: Die Stadt müsse dringend im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegensteuern. Und das könnte durch die Zweckentfremdungssatzung im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes des Landes gelingen. Die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster haben eine solche Satzung bereits erlassen. Sie befähigt Kommunen dazu, alle Wohnungen, die untervermietet werden, in einer Kartei zu erfassen. Wer unerlaubt vermietet, muss Strafe zahlen.
Bereits im Mai stellten die Ratsfraktionen von SPD und Grünen zu der Notwendigkeit eines solchen Mittels eine Anfrage im Rat. Antwort: Die Zweckentfremdungssatzung wäre durchaus eine Steuerungsmöglichkeit für die Stadt, weil die überwiegend gewerbliche Vermietung von Wohnraum dann genehmigungspflichtig würde. Am Montag will die Fraktion der Linken den Antrag für eine solche Satzung im Ausschuss für Wohnungswesen stellen: „Ich befürchte jedoch, dass wir keine Mehrheit bekommen, die FDP wird sich da querstellen“, sagt Matthias Herz, der wohnungspolitische Sprecher der SPD, dessen Partei den Antrag gemeinsam mit der Fraktion der Grünen unterstützt. „Die Notwendigkeit für den Beschluss sehe ich in Düsseldorf absolut gegeben.“
Nicht nur die Mehrheitsverhältnisse der Stadt, auch die Landespolitik könnte die Einführung einer solchen Satzung verhindern. Denn im Koalitionsvertrag von CDU und FDP steht, dass die Zweckentfremdungssatzung aufgehoben werden soll. Das Bundesrecht sei ausreichend. Eine Annahme, die Matthias Herz nicht teilt. „Das Bundesrecht reicht natürlich nicht aus, weil die Verhältnisse in der Republik gravierende Unterschiede aufweisen.“ Nicht alle Städte brauchten ein Instrument wie die Zweckentfremdungssatzung. „Wohnungspolitisch gesehen war die NRW-Wahl ein Schlag ins Kontor.“
Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Fraktionsvorsitzende der FDP, sieht in der Einführung der Zweckentfremdungssatzung nicht die Lösung des Problems. Aber: „Gegen das Dauergeschäftsmodell muss durchaus etwas getan werden.“ Was das sein könnte, will sie demnächst in ihrer Fraktion besprechen. Die Zweckentfremdungssatzung sei nicht dazu gedacht, gewerbliche Vermietung von Wohnraum zu verhindern, sondern zum Beispiel die Einrichtung von Büros in Wohnungen.
Dem widerspricht die Darstellung des Heimatministeriums. „Die Umnutzung einer Wohnung zur Ferienwohnung stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar“, heißt es in einer Antwort an unsere Zeitung. „Es bleibt den Kommunen nur die Möglichkeit, über eine Zweckentfremdungssatzung lenkend einzugreifen.“ Von der CDU gab es gestern kein Statement.