Wohnkomplex Hassels: Mieter lebten im absoluten Chaos
Ein ehemaliger Hausmeister des Wohnkomplexes in Hassels-Nord muss sich vor dem Amtsgericht verantworten. Handwerker sollen in durch ihn vermieteten Wohnungen gehaust haben.
Düsseldorf. Fast täglich werden vor den Zivilgerichten Klagen in Sachen Fürstenberger Siedlung in Hassels verhandelt. Viele Mieter können nach der Modernisierung die zusätzlichen Umlagen nicht mehr zahlen. Wie es in dem Komplex mit 1415 Wohnungen zuging, wurde jetzt bei einem Strafprozess vor dem Amtsgericht öffentlich. Dort muss sich ein ehemaliger Hausmeister verantworten. Er soll einer Familie unter der Hand eine Wohnung gegeben und die Miete selbst kassiert haben. Der 54-Jährige bestreitet das energisch.
Ein großer Teil der Hochhäuser an der Potsdamer und Fürstenberger Straße stand vor zwei Jahren leer. Offiziell jedenfalls. Durch Zufall sei man dahinter gekommen, dass sich in einigen Wohnungen Personen befanden, die dort nicht hingehörten.
„Bei einem Gespräch mit einem ehemaligen Mieter wegen der Kaution teilte der Mann uns mit, dass seine Wohnung ja sehr schnell wieder vermietet war“, berichtete eine 41-jährige Verwalterin. Tatsächlich wurden in der offiziell leerstehenden Wohnung ein Mann und zwei Kinder angetroffen. Der beschuldigte sofort den Hausmeister. Er habe ihm die Wohnung überlassen und auch die Miete kassiert. Der 54-Jährige bekam umgehend Hausverbot für die gesamte Wohnanlage.
Die Verwalterin bestätigte allerdings auch, dass es während der Renovierungsarbeiten in den Hochhäusern völlig chaotisch zugegangen sein. 20 bis 30 Personen hätten über Schlüssel verfügt. Weil die Türen beschädigt waren, seien die Gebäude teilweise für jeden zugänglich gewesen. „Wir hatten fast täglich Polizeieinsätze. Bei Sachbeschädigungen ist schon niemand mehr gekommen. Sie habe sich selbst als Verwalterin nicht mehr allein zu den Mietern getraut, nur noch in Begleitung von zwei Security-Mitarbeitern. Aus Sicherheitsgründen sei man auch nur noch bis in den Flur gegangen.
Der Hausmeister behauptet, dass er von dem „Mieter“ zu Unrecht beschuldigt wurde.