Zeugnis selbst gebastelt
20-Jähriger wollte bei seiner Qualifikation nachhelfen, weil der kleine Bruder ihn in der Schule überflügelt hat.
Ein erhebliches Leistungsgefälle gibt es in der Schule unter drei Geschwistern. Darum beschloss ein 20-Jähriger, ein bisschen nachzuhelfen, um auf einer Gesamtschule angenommen zu werden. Der Schüler bastelte sich ein eigenes Zeugnis von einem Berufskolleg, das er tatsächlich nie besucht hatte. Doch die Mogelei fiel auf, und das brachte den 20-Jährigen nicht in die nächste Klasse, sondern wegen Urkundenfälschung auf die Anklagebank des Amtsgerichtes.
„Mein 16 Jahre alter Bruder macht gerade seinen Realschulabschluss. Er hat mich praktisch überholt“, erzählte der Angeklagte, dessen schulische Laufbahn den einen oder anderen Knick hat. Da auch seine Mutter immer wieder nachhakte („Ich habe zu Hause viel erzählt“), kam der 20-Jährige auf die Idee, sich die „Qualifikation“ selbst zu besorgen: „Ich brauchte einen Notendurchschnitt von 3,0.“
Am 4. September hatte der Angeklagte das gefälschte Zeugnis in der Gesamtschule abgegeben. Doch schnell wurden acht Fehler darin entdeckt, sogar der Name des Schulleiters, der unterschrieben hatte, stimmte nicht. So kam es zu der Strafanzeige.
Wie er zu dem Original-Zeugnis des Berufs-Kollegs gekommen war, wollte der junge Mann nicht erzählen. Die Strafe: Er muss 15 Arbeitsstunden leisten. Inzwischen geht der 20-Jährige zur Abendrealschule.