Prozess Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

Dormagen. · Verwaltungsgericht ist überzeugt, dass der Mann weiterhin fahrtüchtig ist.

Symbolbild

Foto: dpa/Oliver Berg

Mit einem überraschenden Erfolg vor Gericht sorgt ein Mann aus Dormagen bundesweit für Schlagzeilen: Der Cannabis-Konsument darf wieder Auto fahren. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Der 35-jährige Dormagener hatte zuvor im Prozess mittels eines Gutachtens nachweisen können, dass er auch unter dem Einfluss von Cannabis fahrtüchtig ist. Erstmals entschied daraufhin ein Verwaltungsgericht in Deutschland zugunsten eines entsprechenden Klägers.

35-Jähriger verklagte den Kreis auf Herausgabe des Führerscheins

Der Dormagener hatte 2015 seinen Führerschein verloren. Damals war er von der Polizei unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt worden. Weil er in der Folgezeit angab, Cannabis weiterhin aus medizinischen Gründen zu konsumieren, verweigerte ihm der Rhein-Kreis Neuss eine neue Fahrerlaubnis. Daraufhin zog der 35-Jährige vor Gericht. Er reichte am Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage gegen die Kreisverwaltung ein, um seinen Führerschein zurück zu
bekommen.

Patient legt Gutachten
über Fahrtüchtigkeit vor

In der Verhandlung am Donnerstag, legte der Mann ein Gutachten vor. Demnach ist er auch unter dem Einfluss von Cannabis-Medikamenten in der Lage, Auto zu fahren. „Wichtig für die Beantwortung der Frage, ob der Mann den Führerschein zurückerhält, waren mehrere Punkte“, sagte ein Gerichtssprecher, „unter anderem war zu klären, ob der Mann die Cannabis-Medikamente so wie vom Arzt verordnet einnimmt und dass der sicheren Verkehrsteilnahme nichts im Wege steht.“ Das war bei dem Dormagener jeweils der Fall. Außerdem wurde untersucht, ob der 35-Jährige verantwortungsvoll mit dem Medikament umgehe und dass die Leistungsfähigkeit auch bei dauerhafter Einnahme gegeben sei. Letztlich kamen die Richter zu dem Urteil, dass die Kreisverwaltung dem Kläger wieder einen Führerschein ausstellen muss.

Entscheidung ist kein Freibrief
für alle Cannabis-Patienten

Ein Freibrief für alle Cannabis-Patienten bundesweit ist die Entscheidung allerdings nicht. Der zuständige Richter sagte, jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Entsprechende Patienten müssten – ähnlich wie der Mann aus Dormagen – ein Gutachten vorlegen und ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen.

Der Rhein-Kreis Neuss hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen. In diesem Fall müsste die Kreisverwaltung am Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung
beantragen.