DÜSSELDORF. Fall Lügde: Opposition in NRW klagt Akten ein

DÜSSELDORF. · Seit fast eineinhalb Jahren untersucht der „Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch“ im Landtag die sexuellen Missbrauchsfälle vom Campingplatz in Lügde, befragt zahlreiche Zeugen. Offenbar aber geschieht dies ohne tiefere Sachkenntnis aus jenen Akten, in denen Täter und Taten samt behördlicher Vorgänge notiert sind.

Eine 15 000 Seiten starke Aktenlage des Landgericht Detmolds werde dem Untersuchungsausschuss aktiv trotz zweifacher Zusage vorenthalten, klagten die Oppositionsparteien SPD und Grüne – und haben nun Klage beim Landesverfassungsgericht in Münster eingereicht. „Ohne Akten Zeugen zu befragen, das ist unwürdig“, sagte der Prozessbevollmächtigte Dieter Wiefelspütz.

Der Ausschuss soll klären, inwieweit Behördenversagen den Kindesmissbrauch begünstigt hat. Vor allem Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bleibe wichtige Akten seit eineinhalb Jahren schuldig, hieß es. Nur auf Druck hätte zudem das Innenministerium in den vergangenen Tagen zuvor verweigerte Akten geliefert. Die Grünen-Abgeordnete Verena Schäffer machte deutlich, dass dem Untersuchungsausschuss nur bis 2022 Zeit bliebe, einen Abschlussbericht vorzulegen.

Grund der Verzögerung ist laut Justizministerium die massenhaft notwendige Pseudonymisierung für Daten- und Opferschutz. Dem Untersuchungsausschuss seien Akten und Vorgänge aus „mehr als 60 Verfahren in pseudonymisierter Form vorzulegen“, so ein Sprecher des Justizministeriums. Die Akten des Landgerichts Detmold würden „wie die Akten zuvor sukzessive überreicht“. Und: „Mit der Übergabe der Hauptakten dürfte innerhalb der nächsten zwei Wochen zu rechnen sein.“ Die Pseudonymisierung binde erhebliche Arbeitskraft. Es sei dem Ministerium „zum Schutz der Opfer und aus verfassungsrechtlichen Gründen verwehrt, die Akten ungeschwärzt zu übergeben“. SPD und Grüne wollten auch klären, ob sie Anrecht auf die Originalakten hätten, die in einem Verwahrgelass nur für Berechtigte im Landtag einsehbar wären.