Das Duisburger Landgericht hat den Schlagersänger Michael Wendler („Sie liebt den DJ“) zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Das Gericht bestätigte damit am Mittwoch weitgehend eine Entscheidung der Vorinstanz in Wendlers Heimatstadt Dinslaken von 2023. Nach Auffassung der Richter hat Wendler Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung geleistet, wie eine Duisburger Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil lautet 150 Tagessätze à 100 Euro.
In dem Streit geht es um Urheberrechte für mehr als 150 von Wendlers Liedern und um die Rechte an der Marke „Wendler“, schilderte die Sprecherin des Landgerichts. Beide Rechte hätten bei der Ex-Frau von Wendler gelegen. Als dieser angesichts einer Forderung von rund 120.000 Euro eine Zwangsvollstreckung drohte, hätten Wendler und seine Ex-Frau aber gemeinsam vereinbart, die Rechte wieder auf ihn zurück zu übertragen. Dadurch seien dem Vermögen der Frau unrechtmäßig Werte entzogen worden.
Wendler hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und war gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen. Das Landgerichtsurteil bestätigte die Dinslakener Entscheidung bis auf geringe juristische Details. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Oberlandesgericht ist möglich.
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