NRW-Haushalt Haushaltsposten für Polizeibeauftragten
DÜSSELDORF · Schwarz-Grün beschließt Ausgabenverschiebungen von insgesamt 20 Millionen Euro im Etat.
Noch ist ganz und gar nicht klar, wie sich die Turbulenzen im Bundeshaushalt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf Landesebene auswirken werden. Die im Bund plötzlich fehlenden 60 Milliarden Euro dürften aber wohl auch im bevölkerungsreichsten Bundesland in Form gekürzter Förderprogramme für Wirtschaft und Verbraucher in NRW spürbar werden. Doch die die Landesregierung tragenden Fraktionen von CDU und Grünen haben darauf freilich erst einmal keinen Einfluss. Und stellen stattdessen erst einmal weitere Weichen für den nächsten Landeshaushalt 2024.
1,5 Millionen Euro für Sicherheit von Jüdinnen und Juden
Mit neuen Änderungsanträgen will man rund 20 Millionen Euro für priorisierte Ziele (auf Kosten von Absenkungen in anderen Bereichen) einsetzen. Dabei geht es unter anderem um höhere Investitionen in Bildung. Aber auch ein sehr aktuelles und beunruhigendes Thema sorgt für Ausgabenverschiebungen: CDU und Grüne wollen durch Einsatz finanzieller Mittel der zunehmend antisemitischen Bedrohung in NRW begegnen. Mit den Oppositionsparteien SPD und FDP hat man sich darauf geeinigt, die Unterstützung an die jüdischen Gemeinden um 1,5 Millionen Euro zu erhöhen. Damit könne erforderliches Sicherheitspersonal für jüdische Einrichtungen und Synagogen beauftragt und bezahlt werden, sagte CDU-Fraktionschef Thorsten Schick bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf.
„Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen für Jüdinnen und Juden sicher ist“, sagte Grünen-Co-Fraktionschefin Verena Schäffer. Antisemitismus soll auch dadurch entgegengewirkt werden, dass die „Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ mit 220.000 Euro unterstützt werden soll. Und bei der Landeszentrale für politische Bildung sollen zusätzlich 650.000 Euro Landesgeld für Bildungsarbeit mit dem Focus auf Antisemitismus eingesetzt werden.
Grünen-Co-Fraktionschefin Wibke Brems betonte, dass mit Hilfe der neuen Finanzplanung den Kommunen 1,95 Millionen Euro mehr für die Förderung der Nahmobilität (Fußwege und Radfahren) zur Verfügung gestellt werden als bisher geplant.
Der (noch nicht verabschiedete) Gesetzesplan zur Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten soll im Haushalt 2024 bereits finanziell unterlegt werden. Der Polizeibeauftragte, so die Idee, soll als Ansprechperson für Bürger und gleichzeitig auch für die Polizeiangehörigen des Landes dienen. Er oder sie (plus bis zu sieben weitere Stellen) soll unabhängig sein, und daher nicht dem Innenminister untergeordnet, sondern beim Landtag angesiedelt sein. In anderen Bundesländern gebe es das bereits, betonte Schäffer. Und an diese Stellen wendeten sich dort übrigens häufig Polizeibeamtinnen und -beamte, die darin eine kompetente Ansprechstelle sähen. Aber auch für Bürgerbeschwerden sei dies eine wichtige Ansprechstelle. Man müsse sich nicht wie bisher „bei der Polizei über die Polizei beschweren“. So wolle die Politik das Vertrauen in die Polizei weiter stärken.
Es gibt zwar schon seit 2019 einen Polizeibeauftragten des Landes, dessen Stelle jedoch im Innenministerium angesiedelt ist. Es mache aber wenig Sinn, zwei Polizeibeauftragte nebeneinander zu haben, sagte Schäffer. Ziel sei, dass es nur einen Beauftragten für NRW gebe. Schäffer betonte, sie würde es begrüßen, wenn sich Angehörige des Polizeidienstes auf die neue Stelle bewerben.