Ein Gutachter kam dem aber auf die Schliche, weshalb die Versicherung nicht zahlte. Mit dem Tatbeitrag des 52-jährigen Krefelders hat sich Mittwoch das Amtsgericht beschäftigt.
Denn er hatte gegen einen Strafbefehl, der gegen ihn erlassen wurde, Einspruch eingelegt. In dem hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, den Mann zu einer Geldstrafe von 16 000 Euro (200 Tagessätze zu je 80 Euro) zu verurteilen.
So einen Strafbefehl kann das Amtsgericht in Fällen leichterer Kriminalität ohne mündliche Verhandlung erlassen. Legt der Angeklagte Einspruch ein, wird die Hauptverhandlung mit offenem Ergebnis durchgeführt.
Der Angeklagte zog es aber wohl doch vor, die Geldstrafe zu bezahlen, denn er erschien gar nicht erst vor Gericht. Die Richterin verwarf daher seinen Einspruch. sp