19-Jähriger schrammt an Jugendstrafe vorbei

Krefelder kommt nach Schlägerei mit Verwarnung, 80 Sozialstunden und Anti-Aggressions-Training davon.

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Viel hätte zu einer Jugendstrafe wohl nicht mehr gefehlt. Aber ein 19-jähriger Krefelder kam vor der Jugendrichterin nach einer Schlägerei vor einer Diskothek noch einmal mit einer Verwarnung, 80 Sozialstunden und einem Anti-Aggressions-Training davon. Er war bereits in den Jahren 2014 und 2016 wegen Körperverletzungsdelikten zu Sozialstunden verurteilt worden. Im jetzt verhandelten Fall waren die Folgen eines Schlages in den frühen Morgenstunden des 2. April gravierend. Der 32-Jährige, der zur Überzeugung des Gerichts von dem Angeklagten ins Gesicht geschlagen wurde, fiel hin und zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu.

In der Folge verlor er seinen Geschmacks- und Geruchssinn. Er schmecke nur noch den Unterschied zwischen süß, sauer, bitter und salzig. „Wenn ich einen Schokoriegel esse, erschmecke ich nicht, ob der mit Nuss- oder mit Milchschokolade ist“, sagte er im Zeugenstand. Riechen könne er gar nichts mehr. Ob die Sinne jemals zurückkommen, sei unklar.

Zum Streit gekommen sei es, weil der Angeklagte eine Freundin des späteren Opfers unsittlich berührt haben soll. Der wollte ihn dann zur Rede stellen. Daraus entwickelte sich ein zunehmend hitziger werdender Streit, der sich auf den Parkplatz vor der Disko verlagerte. Den hatten zwei Zeuginnen aus ihrem Auto beobachtet. Während der Angeklagte davon sprach, dass der andere ihm eine Kopfnuss verpasst hätte, sagten die Frauen, dass sie nur eine gegenseitige Schubserei und dann den Schlag des Angeklagten gesehen hätten. Der hätte das Opfer zu Boden gebracht. Allerdings sei der Umgefallene wohl schon vorher eher wackelig auf den Beinen gewesen, weil er stark alkoholisiert war. Das ging auch aus einem Polizeibericht hervor.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Richterin hielten dem Angeklagten zugute, dass er die schweren Folgen seines Schlages nicht gewollt hätte. Das hatte dieser während der Verhandlung auch immer wieder betont. Allerdings warnte ihn die Richterin, dass bei einer weiteren Wiederholung eine Jugendstrafe drohe. Mit dem Anti-Aggressions-Training solle er lernen, nicht mehr zuzuschlagen. Denn auch die vorherigen Körperverletzungen geschahen aus eskalierenden Streitigkeiten heraus. sp