Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 20 Anträge auf Betreuungsgeld abgewiesen

Der zukünftige Umgang mit bereits bewilligten Fällen ist weiterhin unklar.

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil: 20 Anträge auf Betreuungsgeld abgewiesen
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Krefeld. Die Stadt Krefeld hat nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Betreuungsgeld weitere 20 Anträge von Eltern erhalten. Die Karlsruher Richter hatten das Gesetz am vergangenen Dienstag gekippt und als Verstoß gegen das Grundgesetz bewertet. Die Stadt hatte daraufhin die Bearbeitung entsprechender neu gestellter Anträge eingestellt.

Wie man mit den bereits bewilligten Anträgen vonseiten der Stadt umgehen wird, ist weiterhin unklar. „Bislang sind seitens der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Münster, hierzu keine Verfügungen oder Anweisungen übermittelt worden. Die Stadt verweist auf das Gerichtsurteil. Demnach sollen Bund und Länder über das weitere Vorgehen entscheiden.

Einen der letzten Anträge auf Betreuungsgeld Bewilligung wurde Maria Schmidt (Name von der Redaktion geändert) bewilligt. Die junge Mutter hatte am Montag ihren Antrag auf Betreuungsgeld gestellt und bereits am Freitag — sogar rückwirkend für die ersten drei Monate — die 150 Euro pro Monat erhalten.

„Als ich am Dienstag gehört habe, dass das Gesetz gekippt worden ist, habe ich bereits gedacht, dass mein Antrag sicherlich nicht mehr bewilligt wird. Ich bin positiv überrascht, dass es doch noch geklappt hat“, sagt Schmidt. Die Stadt verweist derweil darauf, dass Eltern und Alleinerziehende generell die Möglichkeit haben, staatlich geförderte Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen. Insgesamt wurde in Krefeld seit dem 1. August 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 2,28 Millionen Euro ausgezahlt.