Der Richter hatte daraufhin per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 150 Stunden Sozialarbeit angeordnet. Der Verteidiger hatte formal Einspruch eingelegt, weil er sich mit seiner Mandantin nicht austauschen konnte.
In der erneut angesetzten Verhandlung hat die junge Mutter den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Somit wird er wirksam. Sie hatte die Waren im Kinderwagen aus dem Supermarkt geschmuggelt, nachdem sie zuvor in einer Umkleidekabine die Verpackungen entfernt hatte. Ob ihr Kind währenddessen im Kinderwagen lag, konnte nicht geklärt werden. Zum Diebesgut gehörten ein Kaffeevollautomat, Spielwaren und Drogerieartikel. wop