25 000 Euro für Pille und Co.
Wer kein Geld für Verhütungsmittel hat, kann bei der Diakonie, Donum Vitae oder Pro Familia finanzielle Unterstützung beantragen.
Mitte. Frauen, die nicht viel Geld haben und beispielsweise auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, haben laut Diakonie, Donum vitae und Pro Familia in der Vergangenheit oft auf Verhütungsmittel verzichtet, weil für sie andere Dinge wichtiger waren. Die Folge: eine Schwangerschaft. Doch Frauen, die zu wenig Einkommen haben, können Hilfe auf Verhütungsmittel beantragen.
Die Kosten hierfür, rund 25 000 Euro pro Jahr, sind jetzt erstmals im Haushalt verankert. Marita Tautz, Petra Köster und Andrea Vogt, die Leiterinnen der Beratungsstellen von Donum Vitae, Pro Familia und Diakonie, atmen nach diesem Beschluss auf. „Wir haben den Antrag zusammen gestellt, jeder bekommt jetzt rund 8300 Euro“, berichten sie. „Es war nicht der erste Antrag. 2012 wurde dieser lediglich ,zur Kenntnis‘ genommen.“ Gut sei, dass die Mittel bis 2021 verankert seien. Tautz: „Geholfen hat es bereits, dass die Stadt seit Juni 2017 einen Verhütungsmittelfonds aus Mitteln der kommunalen Stiftung Vorst für finanziell benachteiligte Krefelder Frauen zur Verfügung stellte.“
86 Antragstellerinnen hat es seitdem gegeben, Tendenz steigend. „Es könnten aber noch mehr sein“, sagen die Fachfrauen und rufen Mitarbeiter im Gesundheitsamt oder Ärzte auf, darüber zu berichten und zu informieren. „Studentinnen, Alleinerziehende mit geringem Einkommen, Asylbewerberinnen oder Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen kommen beispielsweise für das Angebot in Frage. 200 Euro stehen pro Frau jährlich für Pille, Spirale oder Drei-Monats-Spritze zur Verfügung.“ Köster ergänzt: „Diese Möglichkeit, kostenlos an Verhütungsmittel zu kommen, besteht für Frauen nach dem vollendeten 20. Lebensjahr. Denn bis 18 müssen sie gar nichts bezahlen, danach nur die Rezeptgebühr.“
Das Prozedere sieht so aus, dass die Frau nach dem Arztbesuch ihren Antrag mit Personalausweis und Einkommensnachweis sowie der Rechnung für Präparat oder Eingriff bei einer der Beratungsstellen stellen kann. „So wissen wir, dass die Frauen eine Beratungsstelle anfragen und auch nur das Geld für ein Verhütungsmittel in Anspruch nehmen“, erklärt Vogt. Denn die Beratungsstellen kommunizieren untereinander, so dass eine Zwei- oder Dreifach-Beantragung nicht möglich ist.