Krefeld 285 Euro Strafe für Straßenbahn-Blockierer

Besonders häufig müssen Bahnen im Bereich der Kurfürstenstraße ihre Fahrt wegen falsch geparkter Autos unterbrechen.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Die Straße ist eng. Die Bahnen der Stadtwerke Krefeld (SWK) passen gerade noch so an den Außenspiegeln der geparkten Autos vorbei. Nur wenige Zentimeter Platz bleiben zwischen Bahn und Pkw auf der Kurfürstenstraße. Immer wieder wird gerade der Abschnitt vor dem Schwimmbad in Uerdingen für die Bahnfahrer zum Problem. Mehrmals im Monat stellen laut SWK Falschparker ihre Autos im direkten Bereich der Schienenfahrzeuge ab und zwingen die Bahnen zum Anhalten. Oft bleibt den Bahnfahrern dann nur der Anruf bei der Polizei. Kann der Halter auch so nicht ermittelt werden, kann es für den Falschparker richtig teuer werden.

„Wenn die Bahn nicht passieren kann, ist eine Bedienung des gesamten Linienabschnitts nicht mehr möglich. In der Regel sind gleich mehrere Fahrzeuge betroffen“, berichtet SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann. Damit die Kunden nicht warten müssen, werden dann von den Stadtwerken Ersatzbusse bereitgestellt. „Manchmal muss man auch kreativ sein. Wir probieren dann einen Linienbus über Funk zu kriegen, der im Bereich unterwegs ist, und die vom Ausfall betroffenen Bahnkunden aufnehmen kann“, so Winkmann. Wenn es gar nicht anders geht, stellen die Stadtwerke auch Taxis bereit. All das bedeutet einen großen Aufwand und nicht unerhebliche Kosten, die die SWK an die Verursacher des Bahnausfalls weitergeben.

„Die Falschparker bekommen natürlich ein Knöllchen fürs Falschparken von den Behörden. Darüber hinaus stellen wir in solchen Fällen unseren zusätzlichen Aufwand — Logistik und vor allem den Busersatzverkehr — dem Verkehrssünder in Rechnung“, erklärt die SWK-Sprecherin. Das kann dann — je nach Aufwand — Kosten zwischen 150 bis 250 Euro bedeuten. Zusammen mit dem Bußgeld fürs Parken im Fahrraum mit Behinderung von Schienenfahrzeugen (35 Euro) können Gesamtkosten von rund 285 Euro entstehen.

Doch woran liegt es, dass die Bahnen fast regelmäßig zugeparkt werden? SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann glaubt, dass von den Autofahrern oftmals vergessen wird, dass Schienen- und Fahrzeugbreite unterschiedlich seien. „Die Spurbreite beträgt einen Meter, die Bahnen sind aber 2,30 Meter breit, ragen also deutlich über die Gleisbreite hinaus“, berichtet Winkmann.

Von der derzeit von der Rheinbahn in Düsseldorf erprobten Variante, Autos an das Ordnungsamt zu melden, deren Parkverhalten zwar für die Bahnkunden einschränkend sei, aber nicht die Weiterfahrt verhindere, sehen die SWK bislang noch ab. Georg Schumacher, Sprecher der Düsseldorfer Rheinbahn, die auch in Teilen Krefelds unterwegs ist, erklärt, dass diese Art der „Abschreckung“ gegen Autofahrern nur in der Landeshauptstadt eingesetzt wird. Auch weil dem Unternehmen in Krefeld keine Probleme mit Falschparkern auf den Strecken der Linien U76 und U70 bekannt seien.