31-Jähriger in Abwesenheit verurteilt
Der Angeklagte und beide Zeugen sind nicht erschienen.
In Abwesenheit wurde ein 31-jähriger Krefelder am Donnerstag vom Amtsgericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bei der Verhandlung um 9 Uhr warteten der Richter und der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht nur vergeblich auf den Angeklagten, sondern auch auf die beiden geladenen Zeugen. Da es sich aber eher um kleinere Delikte handelte, wurde gegen den Abwesenden auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl verhängt.
In der Anklageschrift wird dem Mann vorgeworfen, dass er im April 2016 betrunken und drogenberauscht mit einem Kleinkraftrad ohne Versicherung unter anderem in den frühen Morgenstunden über die Dießemer Straße gefahren sei. Dabei sei es allerdings nicht geblieben. Er habe rausch-bedingt die Kontrolle über das Moped verloren und sei deshalb mit zwei an der Straße parkenden Autos zusammengestoßen. Dabei habe er einen Schaden von mehr als 6000 Euro verursacht.
Eine Blutprobe habe später ergeben, dass er 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Damit war der Straftaten aber noch nicht genug. Laut Anklage habe der Mann gegenüber herbeigerufenen Polizisten schließlich behauptet, dass nicht er gefahren sei, sondern ein nicht anwesender Mann. Der wäre übrigens einer der Zeugen gewesen, die auch nicht gekommen waren.
Neben der Bewährungsstrafe erhielt der Angeklagte, der überhaupt keinen Führerschein besitzt, auch eine Sperre von 24 Monaten, bevor ihm einer erteilt werden darf. Außerdem wird sich in der dreijährigen Bewährungszeit ein Bewährungshelfer um ihn kümmern. Gegen den Strafbefehl kann der Verurteilte noch Einspruch anlegen. Dann würde die Sache, wenn er denn kommt, erneut vor Gericht verhandelt.