Amtsgericht 40—Jähriger zu einem Jahr Haft verurteilt

Der Angeklagte hat gestanden, dass er 2014 Geld veruntreut hat.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Weil er seinen Arbeitgeber hinters Licht geführt hat, um sich so rund 5000 Euro in die eigene Tasche zu stecken, hat das Krefelder Amtsgericht einen 40-jährigen Krefelder zu einem Jahr Haft verurteilt.

Da hatte es auch nicht geholfen, dass der wegen Untreue angeklagte Untersuchungshäftling T. geständig war und die Klageschrift in allen Punkten bestätigt hatte.

Demnach hatte der ungelernte Arbeiter am 1. Dezember 2014 als Auslieferungsfahrer bei einem Kunden den Kaufpreis für Möbel in bar kassieren sollen. Das Geld aber lieferte er weder am Abend noch später ab und erschien auch nicht mehr zur Arbeit. „Das tut mir leid“, sagt der zweifache Vater T. „Aber wo das Geld geblieben ist, weiß ich nicht mehr, vielleicht habe ich gespielt oder irgendetwas eingekauft.“

Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Aus seiner Sicht habe es sich bei der Tat lediglich um ein Momentan-Versagen angesichts der Verführung des Geldes gehandelt. Außerdem habe sein Mandant durch sein Geständnis dem Gericht eine umständliche Beweisaufnahme nebst Zeugenvernehmung erspart. „Damit hätten wir leben können“, so die Richterin und kam dem Antrag der Staatsanwältin nach.

Die Entscheidung für die einjährige Gefängnisstrafe fiel, weil sich die Vorstrafen von T. wegen Körperverletzung, Fahrerflucht, Einfuhr von Drogen aus den Niederlanden und Betruges wie ein roter Faden durch seine Vita ziehen, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung.

So habe sich über Jahre hinweg gezeigt, dass ihn frühere Geld- oder Bewährungsstrafen völlig unbeeindruckt gelassen hatten. ten