Prozess 50-Jähriger hinterzieht Steuern mit belgischem Diesel
Schöffengericht verurteilt den arbeitslosen Ex-Geschäftsführer einer Spedition zu eineinhalb Jahren auf Bewährung.
Krefeld. Ein 50-Jähriger, der als Geschäftsführer eine inzwischen insolvente Spedition in Neuss betrieb, hielt es offenbar für normal, seine Zugmaschinen und die Kühlauflieger in Belgien mit Heizöl zu betanken, ohne dafür Energiesteuer abzuführen. Das Hauptzollamt Krefeld kam ihm auf die Schliche. Das Schöffengericht verurteilte den mittlerweile arbeitslosen Familienvater aus Neuss am Freitag zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung.
„In Belgien tanken doch täglich Lkw aus allen europäischen Ländern Frigodiesel“, lautete die Rechtfertigung des Angeklagten. Doch damit nicht genug: Seine Fahrer füllten auch noch Kunststofftanks mit dem in Belgien steuerbegünstigten Produkt und lagerten diese in der heimischen Spedition. Die Steuerhinterziehungen erfolgten zwischen Dezember 2008 und Januar 2011. Der Staatsanwalt listete anhand von Tankrechnungen 60 Einzelfälle auf.
Insgesamt hatte die Spedition mehr als eine Viertel Million Liter Frigodiesel getankt, ohne die dafür fällige Energiesteuer von 130 000 Euro in Deutschland abzuführen.
Ein Zollbeamter aus Köln klärte als Zeuge über die rechtliche Situation auf. Frigodiesel sei eine belgische Handelsbezeichnung für Heizöl, das dort steuerbegünstigt nur von in Belgien angemeldeten Fahrzeugen zum Kühlen der Ladung verwendet werden dürfe. Verboten sei — wie auch in Deutschland — die Nutzung als Treibstoff. Deshalb sei Frigodiesel ebenso wie Heizöl rötlich eingefärbt, um Missbrauch kenntlich zu machen.
Die von der Spedition des Angeklagten für seine europaweiten Obst- und Gemüsetransporte getankten Mengen ließen laut Richter jedoch den Schluss zu, dass nicht nur die Kühlaggregate, sondern auch die Zugmaschinen widerrechtlich mit dem Heizöl betrieben wurden. Da die Kühlauflieger in Deutschland geleast, aber nicht in Belgien angemeldet waren, hätte der Beschuldigte in Belgien auch für den Kühlbetrieb keinen Frigodiesel tanken dürfen. Damit habe er sich eigentlich auch in Belgien strafbar gemacht.
Die frühere Buchhalterin der Spedition berichtete, dass die Lkw zu etwa 90 Prozent in Belgien betankt wurden und die Rechnungen von ihr steuerfrei verbucht wurden. Sie bestätigte außerdem die Existenz der mit belgischem Heizöl gefüllten Kunststofftanks in der Firma. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.