Angefahren oder absichtlich vors Auto gelaufen?
84-Jährige will von einem 70-jährigen Autofahrer angefahren worden sein. Dem mutmaßlichen Unfall ging ein Streit voraus.
Krefeld. Eher ungewollt ist ein 70-jähriger Mann im Januar in einen Nachbarschaftsstreit in Uerdingen geraten. Gestern musste er sich dafür gemeinsam mit einer 84-jähriger Frau vor Gericht verantworten. Mit vergleichsweise milden Folgen. Zwischen der Angeklagten und ihrer Nachbarin, die einen Imbiss betreibt, gibt es schon seit längerem Streit.
Die Ursachen dafür sind vielfältig — wie so oft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Ein Streitpunkt ist eine Einfahrt zum Grundstück der Nachbarin. Die Angeklagte stellte sich nach Aussage der Imbissbetreiberin immer mal wieder persönlich dort hin und hinderte Autos so an der Einfahrt. Sie sei wohl der Auffassung, dass dort niemand durchfahren dürfe. Genau das passierte auch dem 70-Jährigen, der mit ihr auf der Anklagebank saß.
Die Anklage warf der Frau Nötigung vor, weil sie versucht haben soll, den Mann an der Einfahrt zu hindern, indem sie sich vor sein Auto gestellt haben soll. Dem Mann warf sie versuchte Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Er habe nach kurzem Anhalten langsam auf die Frau zugehalten und sie schließlich sogar angefahren. Daraufhin sei die Rentnerin gestürzt und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Von der Vorwürfen blieb am Ende so wenig übrig, dass die Verfahren gegen den Rentner ohne Auflagen eingestellt wurde und gegen die 84-Jährige gegen eine Geldauflage von 300 Euro. Dem Vorfall war schon ein Streit der Frau und ihres Mannes mit dem Gärtner der Nachbarin vorausgegangen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass die Frau schon dabei gefallen sei und sich verletzt haben könnte. Die Frau hätte es provoziert, dass er sie anfährt, sagte auch die Angeklagte. Er habe noch versucht um sie herum zu fahren, aber sie sei ihm extra vor das Auto gelaufen. „Es würde mir doch im Traum nicht einfallen, jemanden anzufahren“, beteuerte der 70-Jährige.
Diese Absicht vermochte auch eine Zeugin nicht zu erkennen, die den Vorfall beobachtet hatte. Die 84-Jährige sah das etwas anders. Was der Angeklagte erzähle, sei „großer Blödsinn“. Er sei mit hoher Geschwindigkeit in die Einfahrt eingebogen, habe kurz angehalten und sie dann angefahren. Auch sonst gab sie sich im Prozess eher aufbrausend, speziell als ihre Nachbarin im Zeugenstand war. Da drohte ihr die Richterin schließlich mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Der Fall ist jetzt abgeschlossen, ob das nachbarschaftliche Verhältnis nun besser wird, dürfte fraglich sein.