Angriff mit Hammer: War es Rache?

Die Angeklagten verletzten ihr Opfer lebensgefährlich.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Bereits am ersten Prozesstag hatte ein Paar vor dem Landgericht eingeräumt, sein Opfer mit Hammerschlägen und einem Elektroschocker attackiert zu haben. In einer Pension war es im Juli 2017 zum Streit gekommen. Der 56-jährige Geschädigte erlitt dabei schwere Verletzungen — ein Gesichtstrauma und eine Schulterfraktur. Speziell die Gesichtsverletzungen seien lebensgefährlich gewesen, weshalb die Staatsanwältin dem Paar versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Der 29-jährige Angreifer sitzt derzeit in Haft. Das Tatmotiv ist bislang unklar. Die Staatsanwältin geht von Rache aus.

Gestern befragte das Gericht zwei Polizeibeamte, die das Paar direkt nach der Tat in ihrer Wohnung am Nauenweg aufgesucht haben. „Wir haben die Beschuldigten in zwei Räumen getrennt voneinander befragt, noch während der Geschädigte im Rettungswagen ärztlich versorgt wurde“, berichtete einer der Polizisten. Der 29-jährige Angeklagte sei fixiert worden und ruhig geblieben, während seine 25 Jahre alte Freundin herumgeschrien habe und aufgebracht gewesen sei. Man habe ihr deshalb Handfesseln angelegt. Sie habe die Beamten allerdings nicht angegriffen. „Mit ihr stimmte etwas nicht“, erklärte der Polizist ihr Verhalten. Immer wieder habe sie grundlos gelacht. Ob sie unter Alkohol oder Drogen stand, könne er nicht sagen. In der Wohnung seien aber Drogen gefunden worden, meinte er, sich zu erinnern. Bei dem Angeklagten sei ein Drogentest durchgeführt worden, der negativ war.

Der zweite Polizist sagte aus, mit dem Angeklagten austauschen können. Er habe sogar versucht, seine Freundin vom Nachbarzimmer aus durch Zurufe zu beruhigen. Der Prozess wird am 1. März fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen vernommen werden. Von ihnen erhofft sich der Richter Aussagen zum Tathergang und zur Eskalation des Streits, der offensichtlich so heftig war, dass ihn erst hinzukommende Personen beenden konnten. Später soll auch noch ein Sachverständiger das Verhalten der Angeklagten analysieren.