Diebestour durch Kaufhäuser

Einer von fünf Männern, die in einem Geschäft beim Diebstahl erwischt wurden, kommt mit Bewährung davon. Die anderen sind flüchtig.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Zu fünft waren die Männer aus Willich im November 2016 losgezogen, um in Krefelder Kaufhäusern Bekleidung zu stehlen. Die Staatsanwältin sprach in ihrer Anklage vor dem Amtsgericht von gemeinschaftlichem Diebstahl in drei besonders schweren Fällen. Heimgesucht wurden drei Kaufhäuser, die ihre Filialen in Krefeld haben. Dort sollen sie Jacken, Jogginghosen und Sweatshirts in einem Gesamtwert von rund 260 Euro gestohlen haben. Vor Gericht stand aber nur einer der Täter, der inzwischen in Warstein wohnt. Die Mittäter sind flüchtig. Das Verfahren gegen zwei davon wurde abgetrennt, das gegen zwei weitere mangels Beweisen eingestellt.

Der 35-jährige Angeklagte entschuldigte sich für seine Tat. „Das ist das erste Mal, dass ich etwas gestohlen habe, und es soll auch das letzte Mal gewesen sein“, übersetzte der Dolmetscher. Er gestand, in einem Laden, die bei ihm sichergestellte Lederjacke gestohlen zu haben. Seine Geldprobleme erklärte er damit, zur Tatzeit nur Sachleistungen über die Sozialhilfe bezogen zu haben. Für den Unterhalt seiner Frau und der drei Kinder habe das nicht ausgereicht. Auch gab er zu, dass sich die Täter in den Kaufhäusern in Gruppen getrennt haben, um weniger aufzufallen. Er selbst habe mit einem Landsmann gemeinsam die Etiketten aus zwei Jacken entfernt.

Zwei Kaufhausdetektive berichteten als Zeugen, sie hätten die fünf Männer kommen sehen und gleich Verdacht geschöpft. Man habe zwei der Personen erkannt, die früher schon einmal auffällig geworden seien. Einer der Sicherheitsleute rief die Polizei, die mit einem größeren Aufgebot erschien. Der andere beobachtete den Angeklagten und dessen Komplizen dabei, wie sie die gestohlenen Jacken unter die eigene anzogen. Die Polizei habe die Täter fassen oder ermitteln können und zumindest einen Teil der gestohlenen Ware sowie herausgetrennte Etiketten sichergestellt.

Die Richterin bestätigte aus dem Polizeibericht, dass bei dem Angeklagten nur die gestohlene Lederjacke gefunden wurde. Die bei Mittätern ermittelten Bekleidungsstücke habe man wegen fehlender Etiketten nur mühsam den anderen Kaufhäusern zuordnen können. Die Richterin blieb mit der dreimonatigen Bewährungsstrafe am unteren Limit für den Angeklagten. Die Staatsanwältin hatte sieben Monate gefordert.