Anmelden für weiterführende Schulen

Die Stadt hat die Termine zur Schulanmeldung bekanntgegeben.

Krefeld. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen gibt es für die anderen weiterführenden Schulformen in Krefeld weitere Anmeldemöglichkeiten morgen von 9 bis 12 Uhr, sowie Freitag, 27. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr. In den genannten Zeiten haben die Erziehungsberechtigten an den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien noch einmal die Möglichkeit, mit dem Schüler die Anmeldung an den gewünschten Schulen persönlich vorzunehmen.

Erst nach Abschluss dieser zusätzlichen Anmeldemöglichkeiten erfolgt für diesen Bereich die Entscheidung über eine Aufnahme oder Ablehnung unter Berücksichtigung aller für die jeweilige Schule angemeldeten Schüler.

Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, ihr Kind bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform anzumelden. Nur in diesem Fall übernimmt die Stadt Krefeld die Schülerfahrkosten entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Für den Bereich der Gesamtschule kann eine Aufnahme nur innerhalb der dort verfügbaren Plätze gewährleistet werden, da hier die Begrenzung der Eingangsklassen durch die vorhandenen Unterrichtsräume bedingt ist. Bei den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ist die Aufnahme in eine Schule der gewählten Schulform gewährleistet.

Kann die Aufnahme an der gewünschten Schule aus schulorganisatorischen Gründen (Ergebnis des Anmeldeverfahrens, Raumkapazität) nicht erfolgen, ermöglichen Schulleiter und Schulträger die Aufnahme in eine andere Hauptschule, Realschule oder ein anderes Gymnasium in zumutbarer Entfernung. Auskünfte zu diesem Verteilungsverfahren erteilt die Schulverwaltung unter den Rufnummern 02151/862520 für Hauptschulen und 02151/862545 für Realschulen und Gymnasien.

Sollte im Rahmen der Verteilung die Aufnahme in eine Schule erfolgen, die nicht die nächstgelegene ist, übernimmt die Stadt Krefeld die Schülerfahrkosten, sofern die vorgenannten Entfernungsgrenzen des Schulweges überschritten werden. Bei der Anmeldung müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, der Anmeldeschein und das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mitgebracht werden.