Pendlerpauschale: Geld zurück für wenige Eltern

Die Rückzahlungen der Pendlerpauschale können auch die Gebühren für Kindergärten senken.

Krefeld. In dieser Woche flattern die letzten Änderungsbescheide zur Pendlerpauschale in die Krefelder Haushalte. Damit können sich auch die Kindergartengebühren ändern - und zwar positiv. Die Stadt erstattet die überschüssigen Kindergartengebühren jedoch nicht automatisch zurück.

Eltern sollten sich also genau anschauen, ob sie auf der Schwelle zwischen zwei Gebührengruppierungen stehen - und gegebenenfalls die zuständige Behörde ansprechen.

"Einige Eltern haben bei uns bereits nachgefragt, ob sie mit den Rückzahlungen der Pendlerpauschale niedriger eingestuft werden", berichtet Gudrun Stangenberg, stellvertretende Fachbereichsleiterin im Bereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Doch sie rechnet nur mit Einzelfällen, "wahrscheinlich sind davon nur wenige Eltern betroffen."

Trotzdem: In mehr als 70 Prozent der Fälle haben die Finanzämter in NRW durchschnittlich 300 Euro für die Pendlerpauschale zurück erstattet. "Insgesamt hat das Land mehr als 500 Millionen Euro zurück gezahlt", bilanziert Hans-Peter Ruthsatz vom Krefelder Finanzamt.

Stangenberg erklärt, was das für die Kindergartengebühren bedeutet: "Im Einzelfall macht bereits ein Euro den Unterschied zwischen zwei Gruppierungen aus." Ein Beispiel für betreute Kinder unter zwei Jahren macht’s deutlich: Hier bedeutet die siebte Einkommensstufe weniger als 61 400 Euro Jahreseinkommen.

Dann müssen Eltern für ein Kind, das mehr als 45 Stunden pro Woche in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, 387 Euro zahlen. Verdienen sie nun mehr als 61 400 Euro (achte und höchste Einkommensstufe), müssen sie bereits 424 Euro zahlen.

Da die Werbungskosten das jeweilige Jahreseinkommen direkt verringern, können sie sich so positiv auf die Beiträge auswirken. Und: "Die Kindergartenbeiträge werden ebenfalls rückwirkend gesenkt", sagt Stangenberg.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, nach dem Fahrten zum Job ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden können, haben die NRW-Finanzämter in Rekordzeit 2,25 Millionen Steuerfälle nachgerechnet.

"Durch alle Arten von Werbungskosten verringert sich das zu versteuernde Einkommen", erläutert Ruthsatz. Dies kann sich unter anderem auf weitere Gebühren, Beiträge und Prämien auswirken, wie Kindergeld und Wohngeld - und eben auf die Kindergartengebühr.