Anwalt versetzt erneut das Gericht — Haftbefehl

Krefelder Jurist ist der Veruntreuung von Unterhaltszahlungen in 44 Fällen angeklagt.

Krefeld. Zum zweiten Mal erscheint der angeklagte Rechtsanwalt Heinz. Sch. (Name von der Redaktion geändert) aus Krefeld nicht zum Termin bei der Amtsrichterin. Eine polizeiliche Vorführung umschiffte er jeweils mit einem ärztlichen Attest. Nunmehr hat er es mit einem Haftbefehl zu tun, den die Richterin auf Antrag der Staatsanwältin erlässt. Der Vollzug der Haft ist für die erste Maiwoche geplant.

Für das Protokoll formuliert die Juristin, dass sie dem jüngsten Attest nicht bescheinigen könne, dass es ihr für eine Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ausreiche. Bereits Anfang März hatte der Anwalt Gericht, Zeugen und Zuhörer vergeblich auf ihn warten lassen. Auch zu diesem Zeitpunkt habe sein Gesundheitszustand eine Verhandlung wegen des Vorwurfs der Untreue in 44 Fällen verhindert.

Sch. wird vorgeworfen, für eine alleinerziehende Mandantin über vier Jahre lang die Unterhaltszahlungen des Vaters ihrer Kinder „pflichtwidrig nicht ausgekehrt“ zu haben, wie es im holprigen Juristendeutsch formuliert ist. Das Geld stammt aus einer Pfändung beim Arbeitgeber des Vaters der minderjährigen Kinder. Das heißt, der Jurist soll sich 44 Mal monatlich jeweils genau 198,90 Euro in die eigene Tasche gesteckt und nicht an seine Mandantin weitergeleitet haben. Von August 2006 bis März 2010 hinweg summierte sich das auf die Summe von 8751,60 Euro.

Erst nachdem die Mutter von den vorenthaltenen Summen erfahren hatte, die dem Unterhalt der Kinder dienen sollten, schaltete sie einen anderen Anwalt ein. Der forderte den Angeklagten in mehreren Schreiben, erstmals 2010, zur Zahlung der Summe auf. Erst danach rückte Heinz Sch. den veruntreuten Betrag in drei Teilbeträgen heraus.