Bank-Gebühr soll Bareinzahler abschrecken
Zehn Euro für eine Überweisung sind keine Ausnahme. Ein Grund ist das verschärfte Geldwäschegesetz.
Krefeld. Als normaler Bankkunde unter dem Verdacht der Geldwäscherei? So empfindet es jedenfalls der Krefelder Norbert Paschmann, seit er Anfang März in der Bank seine Miete einzahlen wollte: seit Jahren macht er das direkt und ohne Onlinebanking — bar auf das Konto des Vermieters bei der Sparkasse Krefeld. Was bislang für drei Euro Gebühren möglich war, kostet seit dem 1. März in Krefeld zehn Euro für „Nichtkunden“, so der Banken-Sprachgebrauch für Menschen, die dort kein Konto besitzen, aber eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen. „Der Bankmitarbeiter am Schalter sagte, das neue Geldwäschegesetz ist der Grund für die Erhöhung“, beschreibt Paschmann seine Erfahrung.
„Die höheren Gebühren seit dem 1. März fallen nur an, wenn sogenannte Nichtkunden auf ein Konto Geld einzahlen, das ebenfalls nicht zum Haus gehört“, sagt Michael Rotthoff von der Sparkasse Krefeld auf WZ-Anfrage. Hintergrund sei der durch das novellierte Geldwäschegesetz (GWG, siehe Infobox) erhöhte Aufwand des Geldhauses, die Identitäten der am Zahlungsvorgang beteiligten Kunden zu überprüfen und zu speichern.
„Das führt zur steigenden Personal- und Verwaltungskosten“, erklärt Rotthoff weiter. Er könne den Kunden seiner Bank daher nur raten, für eine „passende Bankverbindung“ zu sorgen und das Überweisen auf fremde Konten generell „so bargeldlos wie möglich“ zu halten.
Paschmann widerspricht: Die erhöhte Gebühr sei bei ihm fällig gewesen, obwohl der Vermieter sein Konto bei der Sparkasse habe. „Das ist seit 13 Jahren so.“ Dass eine Gebühr verlangt werde, sehe er ja auch ein — die Erhöhung um mehr als das Dreifache von einem Tag auf den nächsten hält Paschmann für „Abzocke“.
Die Sparkasse steht mit ihrer Gebühr nicht allein. Bei der Volksbank Krefeld müssen die Kunden ebenfalls zehn Euro zahlen, wenn sie in bar auf ein Konto überweisen, das nicht bei der Volksbank geführt wird — ebenso die Handhabe bei der Krefelder Commerzbank, die jedoch schon vor dem März so praktizierte.
Dieses Verfahren der genannten Krefelder Bankhäuser ist den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Krefeld neu. Auch für NRW sei diesbezüglich keine Zunahme von Beschwerden registriert, teilt Annabel Oelmann aus der Zentrale in Düsseldorf gegenüber der WZ mit. „Standard für Gebühren in diesem Bereich sind fünf Euro“, sagt sie. Grundsätzlich gelte jedoch, dass ein Bankhaus nur dann Gebühren vom Kunden erheben dürfe, wenn dessen Auftrag diese auch verursache, erklären die Verbraucherschützer und weisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin. Bei einer gesetzlichen Pflicht, wie der zur Identifizierung beim GWG, sei dies jedoch nicht der Fall. Ohne verbindliche Regelungen kann jedoch ein Bankhaus die einzelnen Gebühren und deren Höhe selbst bestimmen.