Unsachgemäße Entsorgung und Co. Asbest-Skandal in Krefeld: Unternehmer zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Krefeld · Der Strafbefehl wegen unsachgemäßen Umgangs mit Asbest-Abfällen im Zuge der Schwanenmarkt-Sanierung in Krefeld ist jetzt rechtskräftig. Ein Beschuldigter hat seinen Einspruch wieder zurückgenommen.

 Der Schwanenmarkt in Krefeld nach dem Umbau. Archivbild

Der Schwanenmarkt in Krefeld nach dem Umbau. Archivbild

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Im sogenannten „Asbest-Skandal“ ist ein Strafbefehl gegen einen beschuldigten Unternehmer jetzt rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte zunächst Einspruch eingelegt, diesen aber jetzt wieder zurückgenommen, teilte das Amtsgericht Krefeld am Donnerstag mit.

Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, 2016 einen gefälschten Sachkundenachweis vorgelegt zu haben, um Abbrucharbeiten bei der damaligen Sanierung im Schwanenmarkt bezüglich Asbestbodenbelägen durchführen zu können. Nachdem ihm der Abbruch der asbesthaltigen Platten als Subunternehmer erteilt worden war, soll er jedoch unsachgemäß vorgegangen sein, so das Amtsgericht weiter. Laut Staatsanwaltschaft soll er Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Entsorgung nicht eingehalten haben. Die Platten sollen nach den Angaben einfach in Müllcontainer außerhalb des Schwanenmarkts gebracht worden sein, wodurch Asbestfasern außerhalb der jeweiligen Abbruchstelle freigesetzt worden seien.

Zudem sei bei der Bearbeitung der Flächen unter anderem auf eine notwendige Befeuchtung verzichtet worden, wodurch am Abbruchort ebenfalls Asbestfasern freigesetzt worden seien. So sei insbesondere eine Gesundheitsgefährdung für die anwesenden Arbeiter, aber auch andere Personen entstanden.

Asbest-Skandal in Krefeld: Mitarbeiter einer Servicefirma hatte Stein ins Rollen gebracht

Das Amtsgericht Krefeld verhängte im Strafbefehl eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem sei bestimmt worden, dass der Beschuldigte eine Zahlung über 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation als Bewährungsauflage zu erbringen hat, teilte das Amtsgericht weiter mit.

Ein im Schwanenmarkt für eine Servicefirma tätiger Mitarbeiter hatte den Stein 2018 ins Rollen gebracht und während der Sanierungsarbeiten den Hinweis auf nicht sachgerechte Entsorgung gegeben. 

(wz)