Verhandlung Asylheimbewohner bestreitet Messerattacke vor Gericht

Der Beschuldigte soll einen Mitbewohner im Streit lebensgefährlich und zwei weitere Personen leicht verletzt haben.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Seit Dienstag ermittelt das Landgericht gegen einen 32-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung. Er soll Ende Dezember 2015 bei einem Streit in einem Krefelder Asylbewerberheim an der Luisenstraße zwei Mitbewohner mit einem Messer verletzt haben.

Zunächst habe er auf einen Mitbewohner mit den Fäusten eingeschlagen, der daraufhin zu Boden gestürzt sei. Als ein weiterer Mitbewohner hinzukam und den Geschädigten fragte, was passiert sei, soll der Angeklagte ihn mit einem Messer von hinten in den Rücken gestochen und dabei leicht verletzt haben. Dann habe er sich wieder seinem ersten Opfer zugewandt, ihm in den Bauch gestochen und dabei lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt.

Leicht verletzt wurde laut Anklage ein weiterer Mann, als er versuchte, dem Täter das Messer abzunehmen, der ihn mit einem Faustschlag an der Lippe traf. Der Beschuldigte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.

Da er vor Gericht nicht aussagt, droht nun ein langwieriger Prozess mit der Anhörung vieler Zeugen. Einer davon ist als Nebenkläger der betroffene Mitbewohner, der schwer verletzt worden war. Schon vor dem Haftrichter hatte der Angeklagte die Aussage verweigert.

Inzwischen wurde der Asylantrag des Angeklagten abgelehnt. Sollte er freikommen, würde er sofort abgeschoben werden. Laut eigener Angabe stammt er aus Sierra Leone in Westafrika. Wie die Richterin aber aus seiner Ausländerakte verlas, habe unter anderem eine Sprach- und Textanalyse ergeben, dass er Nigerianer sei und somit aus einem sogenannten sicheren Drittstaat komme.

Ein psychiatrischer Sachverständiger berichtete über den Lebenslauf des Angeklagten, der ohne Eltern aufgewachsen sein soll. Schon als 18-Jähriger sei er ohne Pass über Belgien nach Dortmund eingereist und habe den Duldungsstatus bekommen.

Auch über die Tat habe er im Gespräch ausgesagt, dabei aber die Vorwürfe der Anklage bestritten. Er sei zuerst von Mitbewohnern provoziert, geschubst und geschlagen worden. Er besitze kein Messer und habe auch niemanden verletzt. „In der Haft gefällt es mir besser als im Asylbewerberheim“, habe er dem Sachverständigen anvertraut.

Die Richterin hat dem Angeklagten und seinem Verteidiger einen kleinen Fragenkatalog für die nächste Verhandlung mit der Bitte um Antwort auf den Weg gegeben. Sie möchte speziell wissen, woher der Angeklagte das Messer hatte und wie es zu den Stichverletzungen bei den Mitbewohnern kam. Dann sind auch Zeugen geladen. Der Prozess soll fortgesetzt werden. wop