Gericht Einigung im Prozess um Gewinnspiel-Betrug
30-Jährigen erwartet Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe bis zu 300 000 Euro.
Krefeld. Seit März 2014 wird gegen einen 30-jährigen Krefelder am Landgericht wegen versuchten Betrugs in drei Fällen ermittelt. Er soll Millionenbeträge, die er mit verschiedenen Gewinnspielen zum Teil widerrechtlich durch Androhen von Zwangsmaßnahmen eingenommen hat, von deutschen Bankkonten in die Türkei und in die Schweiz transferiert haben. Vor zwei Jahren wurde er von der Zweiten Großen Strafkammer zu einer vierjährigen Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Verteidiger legten Einspruch ein und der Bundesgerichtshof ließ die Revision wegen eines Verfahrensfehlers zu.
Der Prozess musste deshalb neu aufgerollt werden. In mühevoller Kleinarbeit ermittelte die Erste Große Strafkammer und hörte diesmal auch einen Teil der Opfer persönlich an, ohne sich nur auf die Ermittlungsakten der Polizei zu verlassen. Diese hatte etwa 20 000 Betroffene ermittelt. Allerdings brachte die Zeugenbefragung das Gericht nicht viel weiter, weil die Ereignisse mehr als sechs Jahre zurückliegen und das Erinnerungsvermögen verblasst. Nach 18 Verhandlungstagen im Revisionsprozess haben sich gestern allen Parteien verständigt.
Die Verteidiger haben in Abstimmung mit Gericht und Staatsanwalt schriftlich den Strafrahmen fixiert. Dieser geht davon aus, dass dem Angeklagten nur die Beihilfe zum Betrug angelastet wird. Nach der Vereinbarung soll die Untergrenze bei einer Gesamtbewährungsstrafe von 20 Monaten und einer Geldbuße von 240 Tagessätzen zu je 100 Euro liegen und die Obergrenze bei zwei Jahren und insgesamt 300 000 Euro.
Voraussetzung war das persönliche Geständnis des Beschuldigten. Er gab zu, im Auftrag von Inkassofirmen die Gewinnspielgelder auf Konten im Ausland transferiert und hohe Provisionen kassiert zu haben. Er habe die rechtswidrigen Inkassogeschäfte gebilligt und den Nutzen daraus gezogen.
Eigentlich hätten jetzt die Plädoyers und das Urteil folgen können. Doch das Gericht, das der Vereinbarung grundsätzlich zustimmte, wollte den Wortlaut des Antrags der Verteidigung noch einmal in Ruhe prüfen. Schließlich soll ein erneuter Verfahrensfehler ausgeschlossen werden. Das Urteil ist für den 8. Juli vorgesehen.