Der Audi Fahrer war stark alkoholisiert und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Da er keinen festen Wohnsitz hat, durfte er erst nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung die Wache wieder verlassen.
Am Sonntag um 2 Uhr, wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Straße am Hauptbahnhof festgestellt, dass ein 20-jähriger Kleinkraftradfahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Außerdem war das Fahrzeug nicht versichert. Nach der Feststellung der Personalien durfte er die Wache verlassen.