Beschwerden haben eigenen Ausschuss

Krefeld. Der Krefelder Stadtrat hat zu Beginn der laufenden Legislaturperiode einen Beschwerdeausschuss eingerichet. Dieser kümmert sich um die schriftlich an ihn gerichteten Anregungen und Beschwerden.

In den vergangenen fünf Jahren hatte sich der Hauptausschuss damit beschäftigt.

Im Prinzip kann sich jeder mit seinen Beschwerden und Anregungen vor dem Gremium Gehör verschaffen - mit einer Einschränkung: Die Stadt Krefeld muss zuständig sein. Wer also eine Eingabe machen möchte, kann sich schriftlich versehen über den Fachbereich Bürgerservice an den Beschwerdeausschuss wenden und sein sein Anliegen begründen. Die Adressen dafür lauten: Beschwerdeausschuss, Stadt Krefeld, Fachbereich Bürgerservice, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld oder Dr. Günther Porst, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses, FDP-Fraktion, Rathaus, 47792 Krefeld.

Sitzungstermine werden dann nach Bedarf einberaumt und bekanntgegeben. Jeder Bürger hat in diesem Gremium auch Rederecht. Somit kann das ganz eigene Problem in den Sitzungen noch mündlich und ergänzend erläutert werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung in der Sache besteht nicht. Der Beschwerdeausschuss gibt aber seine Empfehlung an die politischen Gremien oder die Verwaltung ab. So hat dieses in der Gemeindeordnung geregelte Instrument in vielen Fällen schon "Steine ins Rollen" gebracht.