Polizei Das Geschäft mit dem Falschgeld in Krefeld

Krefeld · In den letzten Jahren ist mehr und mehr Falschgeld in Krefeld aufgetaucht. Die Betrüger haben häufig bestimmte Berufsgruppen im Visier. Die Polizei erklärt, was Betroffene beachten sollten.

 Besonders beliebt bei Fälschern: Rund 50 Prozent aller falschen Banknoten in Deutschland im Jahr 2017 waren 50-Euro-Scheine.

Besonders beliebt bei Fälschern: Rund 50 Prozent aller falschen Banknoten in Deutschland im Jahr 2017 waren 50-Euro-Scheine.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Einsichtig sind sie beide. Doch während ein 32-jähriger Krefelder den Gerichtssaal 105 am Freitagmittag straffrei verlassen darf, wird ein 22-jähriger Mann aus Fichtenhöhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Beiden wurde vorgeworfen, Falschgeld in Krefeld in Umlauf gebracht zu haben. Während der Krefelder die beiden im Darknet gekauften falschen 50-Euro-Noten auf seinem 30. Geburtstag zum Spaß in Brand setzte, um seine Freunde zu beeindrucken, wiegt der Fall bei dem jüngeren Angeklagten schwerer.

In Betäubungsmittelgeschäfte eines Nachbarn verwickelt, soll er für diesen insgesamt 2000 Euro Falschgeld „waschen“. Schon beim ersten Versuch in einem Krefelder Kiosk fliegt alles auf. Weil die Beamten in der Hosentasche des 22-Jährigen nicht nur 20 unechte 50-Euro-Scheine finden, sondern auch ein paar Gramm Marihuana, muss er 24 Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Weil er aber glaubhaft erklären kann, woher das Geld stammt, wird er danach entlassen und führt seitdem ein nach seinen Angaben „anderes Leben“. Trotzdem verurteilt ihn Richter Timo Schoppol am Freitag zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung gefordert.

Polizei setzt im Kampf gegen Fälscher auf Spezial-Ermittler

Die Fälle haben nichts miteinander zu tun, trotzdem zeigen sie: Der Betrug mit gefälschten Banknoten ist trotz immer neuer Sicherheitsvorkehrungen auch 2019 ein kriminelles Feld, dem sich Polizei und Staatsanwaltschaft intensiv widmen. „Das Geschäft funktioniert leider immer noch“, sagt Heinz Siemes.

Der Polizist ist bei der Direktion Kriminalitätsbekämpfung an der Westparkstraße für die Bereiche Wirtschaftskriminalität, Betrug, Cybercrime zuständig. Zwei seiner Ermittler sind auf das Thema Geldfälschung spezialisiert – und die Zahlen steigen. 2017 wurden in Krefeld noch 261 Fälle von Falschgeld angezeigt, 2018 waren es schon 439. Und auch im ersten Quartal 2019 liegen bereits 113 Anzeigen vor. „Nur in etwa der Hälfte der Fälle handelt es sich um Falschgeld“, berichtet Siemes. Andere Scheine seien beispielsweise von automatisierten Prüfsystemen angehalten worden, weil sie „nicht mehr verkehrsfähig“ seien – beispielsweise durch mechanische Beschädigung oder Dreck.

Laut dem Ersten Polizeihauptkommissar ist es seit Einführung der EZB-Note für Fälscher deutlich schwerer geworden, Banknoten nachzumachen. Siemes: „Hierfür braucht man entsprechende, hochwertige Druckmaschinen und Knowhow.“ Dennoch seien immer wieder gute und weniger gute Falsifikate im Umlauf. Ziel der Betrüger sind laut Polizei häufig Dienstleister oder Geschäfte mit Laufkundschaft. „Beispielsweise Taxifahrer oder Kiosk-Betreiber. Bei ihnen kann man scheinbar einfach einen kleinen Betrag mit 50- oder 20-Euro-Scheinen bezahlen.“

Prüfgeräte: Von der Lupe
bis zur UV-Lampe

Die Beamten versuchen mit Präventionsarbeit möglichst viel Aufklärung zu betreiben. Helfen können nach Auskunft der Deutschen Bundesbank auch verschiedene technische Hilfsmittel. „Das Spektrum der Banknotenprüfgeräte reicht von Lupen über UV-Lampen bis hin zu elektronischen Geräten mit eigenständiger Prüfung“, heißt es im Leitfaden zur Identifizierung von Falschgeld des Geldinstitutes.

Beim Verdacht auf Falschgeld sollen Betroffene sich immer an die Polizei wenden. „Das Geld darf auf keinen Fall weitergegeben werden. Man macht sich selbst strafbar“, erklärt Siemes. So wie der 22-jährige Angeklagte im Saal 105 des Krefelder Amtsgerichtes. Grundvoraussetzung für eine Strafverfolgung ist die Annahme des vorsätzlichen Handelns. Zudem muss ein Tatverdächtiger mindestens Zweifel daran gehabt haben, dass es sich um echte Banknoten handelt. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe, sollten keine mildernden Umstände vorliegen.