Gericht Die eigene Freundin bedroht und eingeschlossen
22-Jähriger war zur Tatzeit nicht schuldfähig. Er bleibt frei - unter engen Auflagen.
Krefeld. Die Freiheitsberaubung kann der Verteidiger nicht wegdiskutieren, den massiven Widerstand seines Mandanten gegen die Festnahme durch Polizisten auch nicht. Aber das versucht Rechtsanwalt Jörg Hintzen beim Prozessauftakt im Landgericht Krefeld am Donnerstag auch nicht. Im Gegenteil: Sein Mandant Kevin M. gibt selbst zu, woran er sich nicht mehr erinnert („Das wird wohl so gewesen sein“).
So gibt es schon am Nachmittag das Urteil: Die Vorsitzende Richterin ordnet für den 22-Jährigen, der zur Tatzeit nicht schuldfähig war, die Unterbringung in einer forensischen Klinik an. Die wird unter engen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Unstrittig ist, dass der junge Mann vor knapp zwei Jahren seine damalige Freundin zweimal massiv bedroht und sie in ihrer eigenen Wohnung auch eingeschlossen hat. Stimmen der Hells Angels in seinem Kopf hätten ihn dazu gebracht, sagt der junge Mann aus. Er habe Angst gehabt, dass man ihm S., seine Freundin, wegnehme. Aktenkundig wurden die Vorfälle, weil die Freundin eine Nachbarin durchs Badezimmerfenster zu Hilfe rief und diese die Polizei verständigte, die sie aus ihrer Wohnung befreite. In einem anderen Fall verständigte eine Freundin die Polizei, nachdem K. S. und sie mit Messern bedroht hatte.
„Ich habe S. nie etwas getan“, sagt Kevin M. aus. Dass es eine liebevolle und wichtige Beziehung in Kevins Leben war, sagt der Jugendgerichtshelfer. Dass ihr Freund in diesen Situationen nach dem Konsum von Cannabis und Amphetaminen ein anderer Mensch gewesen sei und offenbar unter einer Psychose litt, sagt die Ex-Freundin als Zeugin aus. Sie habe in diesen Momenten Angst vor ihm gehabt. Mittlerweile ist der junge Mann medikamentös eingestellt.
Er gehe zwar wie ein Roboter, sei aber ausgeglichen, sagt S.. Eine Gefahr für die Allgemeinheit gehe von ihm nicht aus, nimmt das Gericht an. Deshalb darf Kevin betreut selbstständig leben, solange er sich an strenge Auflagen hält. Fünf Jahre steht er unter Bewährung. Bewährt er sich, kann sie verkürzt werden.