Die meisten Ämter sind an Feiertagen zu
Bäder, Eishallen, Mediothek und Museen sind aber normal geöffnet.
Auch in diesem Jahr wird die Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Diesmal bleiben die Büros vom 27. bis einschließlich 29. Dezember geschlossen. Nicht von dieser Regelung betroffen sind die städtischen Bäder und Eishallen sowie Kultureinrichtungen einschließlich der Mediothek. Sie werden auch in der Woche zwischen den Feiertagen öffnen. Selbstverständlich wird auch die Feuerwehr ganz normal im Dienst sein. Ebenso die Abteilung Verkehrssicherung in den Fachbereichen Tiefbau und Ordnung sowie der Winterdienst, je nach Erfordernis und Wettersituation.
Die Volkshochschule bleibt ebenfalls für den genannten Zeitraum dicht. Bürgerservice und Standesamt, die Ordnungsbehörde, der Fachbereich Soziales sowie weitere publikumsrelevante Dienststellen der Krefelder Stadtverwaltung werden nur für Notfälle einen Bereitschaftsdienst einrichten. Nur in dringenden und unabweisbaren Notfällen können fertige Ausweise und Reisepässe am, 27. 28. oder 29. Dezember in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr im Fachbereich Bürgerservice im Rathaus abgeholt werden (beim Pförtner anmelden).
Der Bürgerservice weist darauf hin, dass ein unabweisbarer Notfall nur dann vorliegt, wenn man kurzfristig eine Reise antreten möchte und dazu dringend ein gültiges Dokument benötigt. Zum Nachweis der Dringlichkeit müssen entsprechende Reiseunterlagen (Flugtickets oder ähnliches) vorgelegt werden. Es können dann nur vorläufige oder bereits abholbereite Dokumente ausgehändigt werden.
Die Krefelder Straßenverkehrsbehörde bietet keinen Notdienst zur Kraftfahrzeug-Zulassung an. Wer also absehen kann, dass er eine Dienstleistung der Stadtverwaltung benötigt, sollte den Behördengang vor dem 22. Dezember erledigen oder für das neue Jahr einplanen.
krefeld.de