Disko-Chef unterschlägt Geld
37-jähriger Geschäftsführer kommt mit Bewährung davon.
Krefeld. Wegen Unterschlagung musste sich am Freitag der 37-jährige Geschäftsführer einer Krefelder Disko vor dem Amtsgericht verantworten. Im März und April 2011 hatte der Angeklagte sich aus der Wechselkasse und den Tageseinnahmen bedient. Aufgefallen war er, als 2500 Euro fehlten. Der wirtschaftliche Schaden summierte sich auf insgesamt 6500 Euro.
Unumwunden gab der einschlägig Vorbestrafte zu, die 2500 Euro verspielt zu haben. Nach zwei Ratenzahlungen von 450 Euro konnte er die weiteren wegen Verlustes seines Arbeitsplatzes nicht mehr begleichen. Der als Zeuge geladene Diskoinhaber stellte einen Antrag zu einem Adhäsionsverfahren, der nach kurzer Unterbrechung genehmigt wurde. Dieses Verfahren stärkt die Rechte des Opfers, das bereits im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche geltend machen kann und so nicht noch ein Zivilgericht in Anspruch nehmen muss. „Ein bisschen weh tun sollte die Strafe schon, aber nicht zu viel“, zeigte der Geschädigte Einigungsbereitschaft. Allein mit seiner Spielsucht sei der Angeklagte schon genug bestraft. Der Angeklagte erhielt zehn Monate ohne Bewährung, mit einigen Auflagen — darunter eine Therapie. wx