Gericht Drei Jahre Haft wegen Gewalt gegen Ehefrau

34-Jähriger wurde nach Urteil sofort in Haftanstalt gebracht.

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Krefeld. Drei Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung und 3000 Euro Schmerzensgeld für die Geschädigte lautet das Urteil. Das Krefelder Schöffengericht hat sich große Mühe gegeben, ein gerechtes Urteil zu sprechen. Über sechs Stunden verhandelte man am Montag gegen einen 34-jährigen Krefelder, der wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen vor Gericht stand.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann vorgeworfen, in der Zeit von Weihnachten 2014 bis Januar 2015 seine Ehefrau mehrfach verprügelt zu haben. Bei einer der Auseinandersetzungen, davon war das Gericht nach der Vernehmung mehrerer Zeugen überzeugt, hat er ihr mehrere Faustschläge ins Genick und gegen Brust, Bauch und Oberschenkel versetzt. Ferner habe er sie gebissen und ihr den Hals so umgedreht, dass sie mehrere Tage den Kopf nicht drehen konnte. Danach habe er sie aufs Bett geworfen und mehrfach in den Rücken gestoßen. Die Hämatome als Folge der Schläge sind dokumentiert.

Weitere Übergriffe kamen vor Gericht zur Sprache. Nicht alle Taten gab der gewalttätige Ehemann zu. Während der Vernehmung seiner Frau musste er auf Verlangen der Nebenklägerin den Saal verlassen. Noch heute hat sie Angst vor ihm.

Die Beiden waren seit 2010 ein Paar und hatten im Juli 2014 geheiratet. Grund hierfür war nach Angaben der Frau eine Schwangerschaft. Als das gemeinsame Kind im August 2014 zur Welt kam, habe er sich radikal verändert. „Vorher kam es auch immer zu verbalen Streitigkeiten, aber nach der Geburt begann er körperlich auf mich einzuschlagen.“ Zusammen gewohnt hatten sie trotz ihrer Hochzeit nicht. Nach der Anzeige seiner Frau im Januar 2015 wurde der Mann festgenommen. Seitdem befand er sich in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch kam er wegen Fluchtgefahr sofort wieder in Haft.